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Auf Thema antworten

AW: Übergangsgesellschaften + Sozialstaatssklaverei




Nein, es ist aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und damit die bedeutsamste Grundregel unseres Gesellschaftssystems. Für Österreich kann ich da keine Angaben machen, aber ich werde mir die Verfassung Österreichs auch anschaffen, damit ich auch für die Össis entsprechende Angaben kund tun kann.




Es ist auch keine moralische Forderung, sondern GESETZ.

Das Bundesverfassungsgericht hat als höchste juristische Instanz dazu mehrere Urteile gesprochen. Meist geht es dabei um Eigentumsenteignungen zum Wohle der Allgemeinheit, z.B. bei Wegerechten und Zufahrten oder Grund- und Bodenenteignungen für das Gemeinwesen usw...




Ich denke das streiten lohnt sich darüber nicht, denn:


Nur was man freiwillig verschenkt, kann man behalten.


meint

Axl


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