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Täterschutz geht vor Opferschutz

Claus

New Member
Registriert
5. August 2005
Beiträge
3.673
und wieder einmal:
gemäß unserer famosen Gestzeslage-
(im Namen der Menschenrechte geht täterschutz vor Opferschutz)

konnte der 35jährige einschlägig vorbestrafte Sexualtäter die 13jährige Stephanie 5 Wochen lang in seiner Wohnung viehisch mißbrauchen.
Hätte man ihn damals kastriert, welche Qualen wären dem Kind erspart geblieben,
nun könnte sein Leben ständig gestört sein.

Was passiert jetzt mit ihm?
(Kastriert wird er natürlich nicht, das ginge ja gegen seine Menschenwürde :wut1: )
er kommt wieder ein paar Jährchen in den deutschen Luxusknast
dann kann er sich das nächste Opfer suchen.
Mein Gott und Allah, was sind das nur für Zustände!

meint Claus
 
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Claus,

emotional kann ich jedes Deiner Worte nachvollziehen; in mir kocht es dann auch. Ich brauche mir nur vorzustellen, meine 6jährige Enkelin würde Opfer eines solchen Vebrechens. Ich könnte nicht für mich garantieren, was ich täte. (Entschuldige, dass ich so persönlich von mir etwas gesagt habe, ist sonst nicht meine Art; aber ich will Dir damit zeigen, wie sehr ich Dich verstehen kann.)

Eine andere Frage ist freilich, ob emotionale Empörung auch gerechtes Handeln auslösen kann. Unsere Rechtsordnung - das ist tragendes Prinzip - geht nun einmal davon aus (und das basiert durchaus auch auf christlichem Gedankengut), dass grundsätzlich jeder Mensch sich bessern kann, zu bereuen vermag, ein "anderer" werden kann. Der Beispiele davon gibt es viele.

Doch dem von Dir geforderten Imperativ: Opferschutz muss Vorfahrt vor Täterschutz haben, stimme ich vorbehaltlos zu. Das Problem dürfte in der Konkretisierung des Stafvollzuges und der Nachbehandlung liegen.

Grüße - Ziesemann
 
man glaubt es kaum:
für meinen Eingangsbeitrag habe ich rote Punkte bekommen.
Es gibt hier unter uns tatsächlich Sympathisanten für Kinderschänder.
 
Claus schrieb:
Was passiert jetzt mit ihm?
(Kastriert wird er natürlich nicht, das ginge ja gegen seine Menschenwürde :wut1: )
er kommt wieder ein paar Jährchen in den deutschen Luxusknast
dann kann er sich das nächste Opfer suchen.
Mein Gott und Allah, was sind das nur für Zustände!

meint Claus
ja kastrieren sollte man sie, dass sag ich doch schon immer, oder einer gehirn-operation (sexualtrieb) raus operieren, aber was tut der staat!:wut1:

lg binchen
 
Etwas vorsichtig mit dem Messer, bitte!

Man muß nicht gleich zu solchen drakonischen Maßnahmen greifen, um zum gleichen Ziel zu gelangen. Man könnte sich auch fragen, warum die Täter wieder frei gesetzt wurden, obwohl sie noch immer eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen.

In meiner Zeit als Rechtsreferendar hatte ich immer wieder die Möglichkeit die Damen und Herren Psychologen zu bewundern, die so ziemlich alles tun, um einen Kriminellen aus dem Gefängnis zu bringen. Es war für mich immer wieder verwunderlich, wie schnell man von einer gestörten Jugend ausgeht und von traumatischen Erlebnissen, die auch nicht nur als Erklärung genannt werden, sondern zur Entschuldigung des Täters. Danach wären fast alle meiner Freunde irgendwie gestört.

Unmittelbarer kausaler Zusammenhang ist doch eher: "hätte man ihn nicht frei gelassen, dann hätte er auch nicht ..."

Vorsicht mit dem Messer, das kann ungewollte rechtspolitische Auswirkungen haben, wie zum Beispiel die Kastration von geistig Behinderten oder anderen, die man als "Gefahr" betrachtet. Hatten wir alles schon mal, ist also nicht an den Haaren herbei gezogen.
 
hallo louiz,

wir haben schonmal so ahnlich darüber diskutiert und ich kann es nur wiederholen, in einer psychatrie oder im knast gibt es keine kleinen kinder, d.h. der täter ist geheilt denn er begehrt nicht mehr.
doch kaum draussen kommen seine sexuellen gefühle wieder und er begehrt wieder und siehe da er schändet auch wieder.

das kind hatte glück im unglück denn "normalerweise" töten kinderschänder die deswegen im knast sassen ihr opfer - sie lernen schliesslich auch dazu (im knast)

und sorry geistig behinderte in den gleichen topf wie kriminelle zu schmeissen ist nicht gerade die feine englische art!

du hast nur soweit recht, dass wenn ein geistig behinderter eine kriminelle tat begeht gehört er genauso weggesperrt und das messer angesetzt sofern er wieder in freiheit will!

wieviele menschen mussten wegen solchen fehlentscheidungen sterben?
man kann noch nicht einmal die zur verantwortung ziehen die diese menschen wieder frei liessen!

nein louiz, da muss das messer ran ohne wenn und aber - meine meinung.

alles andere hat ja wie man sieht versagt - von wegen psychologische hilfe!

lg binchen
 
Hallo Binchen, nicht so schnell, nicht so schnell.

Ich habe geistige Behinderung und Kriminalität nicht in einen Topf geschmissen, sondern lediglich versucht daran zu erinnern, daß Andere in der deutschen Geschichte dies alles schon mal getan haben. Auch hier gilt der Geist des BVerfG-Urteils: wer diese Türe öffnet, muß sich sicher sein, daß nicht andere später ungestört durchlaufen und legal Maßnahmen einleiten, die wir nie wollten.
 
Opferschutz geht vor Täterschutz

Claus schrieb:
man glaubt es kaum:
für meinen Eingangsbeitrag habe ich rote Punkte bekommen.
Es gibt hier unter uns tatsächlich Sympathisanten für Kinderschänder.

Hallo, Claus!

Unglaublich, doch die Verrückten gibt es überall. Vielleicht sind einige nur deswegen ins Denkforum eingestiegen. Manche sehen eine Aufgabe darin, anständige und intelligente Menschen zu irritieren. Nicht ärgern, nur wundern!! Doch es gibt auch ein Forum zur Abreaktion, wie du weißt. Dort habe ich mich heute wegen der roten Punkte bereits verewigt.

Doch lieber Claus, wie heißt es so schön? Geteiltes "Leid" ist halbes Leid. Ich finde, dass man diese Sache ruhig hier immer anführen soll. Es macht doch wirklich niemanden Freude, sich mit roten Punkten wegen Nichts und wieder Nichts herumzuschlagen. Dieser Feigling soll lieber zu den Themen Stellung nehmen, damit man echt die Klinge mit ihm (ihr) kreuzen kann.

Mit lieben Grüßen

suche
 
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louiz30 schrieb:
Hallo Binchen, nicht so schnell, nicht so schnell.

Ich habe geistige Behinderung und Kriminalität nicht in einen Topf geschmissen, sondern lediglich versucht daran zu erinnern, daß Andere in der deutschen Geschichte dies alles schon mal getan haben. Auch hier gilt der Geist des BVerfG-Urteils: wer diese Türe öffnet, muß sich sicher sein, daß nicht andere später ungestört durchlaufen und legal Maßnahmen einleiten, die wir nie wollten.
hallo louiz,
ja natürlich darf es nicht missbraucht werden, da geb ich dir ja recht, doch ein mensch der kinder sexuell missbraucht ist gestört und gehört unschädlich gemacht.
entwerder muss er für immer und ewig in eine geschlossene oder halt soweit sein lust empfinden lahmgelegt werden, dass er gar keine lust mehr auf sex hat, bevor man ihn wieder auf die bevökerung los lässt.

ich mein es werden täter rausgelassen die menschen schwer misshandelten.

im jetzigen fall hat der wiederholungstäter gerade mal drei jahre bekommen, für seine erste sexuellen missbrauch.
unfassbar so jemanden wieder auf die strasse zu lassen!
und dann wird er noch nicht einmal überwacht!

ich mein das kind hatte glück, er hat sie noch nicht getötet.

andere waren auch wegen sexuellen übergriffen schon aktenkundig und wurden zum mörder wie der fall levke und felix und die vielen anderen kinder die von marc h. missbraucht und getötet wurden.

in meinen augen - es ist dabei egal ob der täter eine schlimme kindheit hatte oder sonst was - ist es nie gerechtfertig so jemanden wieder frei zu lassen oder ihm eine "chance" zu geben - es sind kinder an die sie sich vergreifen! kinder!!!

wenn es jugendliche wären - die sehen oft viel älter aus als sie sind - könnte ich es noch verstehen, aber kinder! ne das ist krank, sehr krank und was machen wir bei einer bösartigen krankheit? wir operieren das geschwür raus.

und die wo ich mein sind keine "vergewaltiger" sondern 100% überführte kinderschänder! verwechslung ausgeschlossen. diese menschen gehören entfernt und zwar für immer.

lg binchen
 
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