Claus
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- 5. August 2005
- Beiträge
- 3.673
und wieder einmal:
gemäß unserer famosen Gestzeslage-
(im Namen der Menschenrechte geht täterschutz vor Opferschutz)
konnte der 35jährige einschlägig vorbestrafte Sexualtäter die 13jährige Stephanie 5 Wochen lang in seiner Wohnung viehisch mißbrauchen.
Hätte man ihn damals kastriert, welche Qualen wären dem Kind erspart geblieben,
nun könnte sein Leben ständig gestört sein.
Was passiert jetzt mit ihm?
(Kastriert wird er natürlich nicht, das ginge ja gegen seine Menschenwürde )
er kommt wieder ein paar Jährchen in den deutschen Luxusknast
dann kann er sich das nächste Opfer suchen.
Mein Gott und Allah, was sind das nur für Zustände!
meint Claus
gemäß unserer famosen Gestzeslage-
(im Namen der Menschenrechte geht täterschutz vor Opferschutz)
konnte der 35jährige einschlägig vorbestrafte Sexualtäter die 13jährige Stephanie 5 Wochen lang in seiner Wohnung viehisch mißbrauchen.
Hätte man ihn damals kastriert, welche Qualen wären dem Kind erspart geblieben,
nun könnte sein Leben ständig gestört sein.
Was passiert jetzt mit ihm?
(Kastriert wird er natürlich nicht, das ginge ja gegen seine Menschenwürde )
er kommt wieder ein paar Jährchen in den deutschen Luxusknast
dann kann er sich das nächste Opfer suchen.
Mein Gott und Allah, was sind das nur für Zustände!
meint Claus