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Auf Thema antworten

Du widersprichst dir selbst:


Oder ist es in dem Fall nicht willkürlich? Wann ist es denn willkürlich?


Das Problem ist doch das, dass uns diese Entscheidung das Gesetz abnimmt, zumindest in Österreich. Sterbehilfe ist nicht erlaubt. Ein Angehöriger macht sich vor dem Gesetz schuldig, wenn er einem Angehörigen das Sterben auch nur erleichtert (im Sinne von beschleunigen oder auch nur vermeiden von hinauszögern). Es gibt insofern eine allgemeingültige Regel, die du ja auch in deinem ersten Beitrag (hier zweites Zitat von dir) selbst vertrittst. Willkürlich hin oder her.


mfg Ben


ps: Ich hab dir doch nur eine direkte Frage gestellt. ;)


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