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Richtig. Und auf Basis dessen ist beispielsweise dein Wuschelköpchen, zu heiß gebadet? - Spruch eine Beleidigung und war auch als solche beabsichtigt. Deine Gegenbeweis-Taktik greift hier nicht. Mit schokoladeverschmiertem Mund liegt es an dir, glaubhaft du machen, dass du nicht an der Schokolade dran gewesen wärst.


Erstens heißt das "reo" und nicht "rheo", zweitens sind hier mit "dubio" nicht irgendwelche Zweifel, sondern BERECHTIGTE Zweifel gemeint, und drittens ist das ein strafrechtlicher Grundsatz. Wir befinden uns hier aber nicht in einem Strafgericht.

Und dennoch, wenn du eben mit schokoladeverschmiertem Mund erwischt worden bist, dann gibt es keine berechtigten Zweifel mehr, dass du an der Schokolade dran gewesen wärst.

Auch wenn du es leugnest und meinst, irgendjemand wäre hier gewesen, hätte dein Gesicht verschmiert, wäre dann verschwunden und niemand die Unwahrheit jener Geschichte restlos beweisen kann.

Also: wenn es quakt wie eine Ente, aussieht wie eine Ente und sich anfühlt wie eine Ente, dann ist es eine Ente bis zusätzliche Information vorliegt, die jenen Schluss widerlegt.


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