Beleidigungen sind kein Diskussion.
Es ist wichtig zu erkennen, dass deine Behauptung falsch ist.
"Ich denke, du bist ein Idiot." ist beispielsweise eine Beleidigung - selbst, wenn diese Behauptung faktisch richtig sein mag.
Weiters:
"Es ist ein Irrglaube, daß eine Beleidigung immer eine Tatsachenbehauptung darstellen muß. Im Gegenteil könnte man argumentieren, eine zusammenhanglose Beleidigung ("A...") stelle immer eine verkürzte Meinungsäußerung dar ("wegen dem, was du gerade getan hast, halte ich dich für ein A..."). Das hilft aber nicht.
Ein "Verpacken" als Frage ("Bist du ein A...?"), Vermutung ("Vielleicht bist du ein A..., vielleicht auch nicht"), Pseudo-Verneinung ("Ich sage ja nicht, daß du ein A... bist, aber ..."), Pseudo-Einschränkung ("Ich würde dich ja jetzt gerne als A... bezeichnen, mache ich aber nicht") etc. hilft da folglich wenig, solange erkennbar die Absicht bestand, den Betreffenden dadurch zu beleidigen, daß er im Zusammenhang mit der Beleidigung genannt wird.
Bei der Formalbeleidigung ist das also verhältnismäßig klar. Bei der indirekten Beleidigung (dein Beispiel mit der Frage an den Polizisten, ob er betrunken ist), kommt es auf den Einzelfall und den Zusammenhang an.
Mal als Beispiel, wenn du bei der Kontrolle zu deinem Begleiter sagst "Ich wußte gar nicht, daß man im Dienst trinken darf", wird der Polizist wohl eindeutig gemeint gewesen sein und das auch so verstehen können. Dann wäre der Tatbestand erfüllt.
Bei der Frage "Haben Sie getrunken?" in der Regel auch, denn auch das unterstellt dem Polizisten Alkohol im Dienst. Anders mag es aussehen, wenn z.B. die Frage des Polizisten "Haben Sie Alkohol getrunken?" spaßig mit "Nein, Sie?" beantwortet wird. Da dürfte dann weniger die Beleidigungsabsicht zu erkennen sein als der Versuch, das Verhalten des Polizisten zu spiegeln für humoristischen Effekt."
Aus https://www.123recht.de/forum/strafrecht/Beleidigung-als-Frage-oder-Meinungsaeusserung-__f565942.html