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Auf Thema antworten

Und das schreibt ein Experte für ein sich selbst erklärendes BGB! :lachen:




Der politisch mündige Bürger meint damit primär die FdGo!


Behelf: bpb:

Freiheitliche demokratische Grundordnung



«Als grundlegende Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hat das Bundesverfassungsgericht genannt:


- Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung,


- die Volkssouveränität,


- die Gewaltenteilung,


- die Verantwortlichkeit der Regierung,


- die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung,


- die Unabhängigkeit der Gerichte,


- das Mehrparteienprinzip und


- die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Ausübung einer Opposition.




Vgl. dazu: Mehrparteienprinzip; Opposition; Volkssouveränität; Bundesregierung; Gewaltenteilung; Grundrechte; Parteien; Rechtsstaat.


Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2011.«


(Fundstelle bpb)




Dessen juristisches Verständnis ist von einer ganz besonderen Art.


Beleg:




Soviel zum 'juristischen Verständnis' des scriberius.


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