Und das schreibt ein Experte für ein sich selbst erklärendes BGB! 
Der politisch mündige Bürger meint damit primär die FdGo!
Behelf: bpb:
Freiheitliche demokratische Grundordnung
«Als grundlegende Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hat das Bundesverfassungsgericht genannt:
- Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung,
- die Volkssouveränität,
- die Gewaltenteilung,
- die Verantwortlichkeit der Regierung,
- die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung,
- die Unabhängigkeit der Gerichte,
- das Mehrparteienprinzip und
- die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Ausübung einer Opposition.
Vgl. dazu: Mehrparteienprinzip; Opposition; Volkssouveränität; Bundesregierung; Gewaltenteilung; Grundrechte; Parteien; Rechtsstaat.
Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2011.«
(Fundstelle bpb)
Dessen juristisches Verständnis ist von einer ganz besonderen Art.
Beleg:
Soviel zum 'juristischen Verständnis' des scriberius.