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Auf Thema antworten

Ja, so ist das in einem Staat, der zwar Grundrechte, wie Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit und die Freiheit zu jedweder Persönlichkeitsentfaltung garantiert, aber nicht definiert, resp. klar umreißt und eingrenzt. Um das zu erkennen, bräuchte man eigentlich noch nicht einmal sogenannte Parallelgesellschaften.


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