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Auf Thema antworten

Ihre sachliche Erwiderung steht noch aus. Haben Sie denn überhaupt nichts in der Sache zu sagen?




Also einseitig und oberflächlich betrachtet.


»Mit der Vollendung seiner Geburt wird ein Mensch rechtsfähig (§ 1 BGB). Unter gewissen Umständen wird die Rechtsfähigkeit auch fingiert. So kann bereits ein ungeborener Mensch (Nasciturus) zum Erben werden (§ 1923 Abs. 2 BGB). Damit ist das Bestehen von Rechten (und auch Pflichten) des Nasciturus gesetzlich anerkannt. [...]Stark umstritten ist die Frage, ob dem Nasciturus bereits vor der Geburt und möglicherweise schon ab dem Beginn der Schwangerschaft Rechte zufallen können, insbesondere ein Recht auf Leben. Dies spielt vor allem im Hinblick auf den Schwangerschaftsabbruch und die Stammzellenforschung sowie verwandte Forschungsbereiche eine Rolle.«


(https://de.wikipedia.org/wiki/Natürliche_Person)


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