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Der Verständlichkeit darf weder die Unmissverständlichkeit noch die Korrektheit geopfert werden.

Grauzonen, Ungenauigkeit, Missverständlichkeiten etc...müssen prinzipiell immer zu Gusten des Bürgers bzw des Angeklagten interpretiert werden.

Um den Gesetzen dadurch nicht ihre ganze Kraft zu nehmen, landet man eben beim Beamtendeutsch. Dass das Beamtendeutsch seine Probleme bringt ist jedem Laien wie Gelehrten klar, aber Gesetze in Umgangssprache brächten noch viel größere Probleme. Was hingegen vornehmlich den Gelehrten klar ist, weniger dem Laien.


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