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Aus *Bernies Spruchbeutelsammlung* zitiert: 


Das Ordentliche ist vom Unordentlichen unterscheidbar

und in der Regel mittels einer Ordensverleihung zu würdigen.



Autsch, diese Aussage tut mir besonders weh!

Gerade dieser juristische Unterschied scheint doch sehr bedeutsam zu sein.


Doch diese mehrheitlich fälschliche Gleichsetzung von Besitz und Eigentum erklärt aber auch doppelt, weshalb in Deutschland überraschend wenig verantwortungsbewusste Verfassungsbeschwerden zu einem gerügten Verstoß des Art.14 GG beim Bundesverfassungsgericht eingehen.


Denn im Streitfall wäre wegen der Höhe einer möglichen Entschädigung der Rechtweg in der "ordentlichen" Gerichtsbarkeit zu beschreiten, ....selbst dann, wenn die eigentliche Ursache eindeutig auf eine "unordentliche" Gerichtsbarkeit zurückzuführen wäre, .....was sehr deutlich macht, woher der Gegenwind kommen wird.


Bernies Sage (Bernhard Layer)


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