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Auf Thema antworten

Ich erlaube mir den Hinweis an die Moderation, dass die nachstehenden Sätze den Straftatbestand der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole erfüllen könnten gem. § 90a, Abs. 1 Satz 2 (StGB der BRD): "die Farben..."




Das ist empörend! Wenn ich auch kein Deutscher bin, liebe ich Deutschland, und darf seine Ehre verteidigen! Schreiben, daß die schönen deutschen Fahnenfarben durch ein Kostüm einer Kellnerin inspiriert wurden! (Ich habe nichts gegen Kellnerinnen, besonders wenn sie hübsch und elegant sind). Aber noch empörender ist, daß die Farben von einer betrunkenen Burschenschaft gewählt wurden! Und Gott weiß, wie betrunken sie sein konnten! Sie tranken schlimmer als die Polen aus meiner Operetten - wenigstens trinken die Polen galant...


Viele Grüße von Eurem deutschliebenden und deutschlernenden

beau.becir


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