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AW: Rente für Kinderlose - ja / nein




Richtig.  Es ist damit gezeigt, dass das Kind einen Wert hat. Das wurde im Satz darüber noch verneint. Das es als Kind (nach Altersdefinition) kein Geld in die Rentenversicherung einzahlt ist richtig. Sonst müsste man Kinderarbeit erlauben. Im erwerbsfähigen Alter zahlt das Kind der Eltern für die Rentner 40 Jahre ein.

Die Kinder, die diese Einzahlung nicht machen gibt es auch. Sind aber nahezu zu vernachlässigen sonst würde unser Umlagesystem heute schon nicht mehr funktionieren. Statistisch fallen sie nicht in das Gewicht. 

Zieht man einen Vergleich zu einem Alleinstehenden so könne man auch sagen.

Ein Alleinstehender ist  vergleichbar mit einen Erwachsener, deren Kind niemals in eine Rentenkasse einzahlt. Der Unterschied ist aber, dass  beim Alleinstehenden gesichert ist das das imaginäre Kind nicht einzahlt.

kein Kind – keine Erwerbstätigkeit des Kindes  – keine Renteneinzahlung – kein Recht auf Rentenbezug


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