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AW: Radbruch´sche Formel




Ja, ich denke schon. Die VGH Richter hätten- sofern man ihrer hätte habhaft werden können - wegen eines Tötungsdelikts ihrerseits verurteilt werden müssen. Denn sie waren nicht gerechtfertigt, weder durch die Verordnung, die Wehrkraftzersetzungsvorschriften noch durch die richterliche Unabhängigkeit. Bei all diesen Rechtfertigungsgründen handelt es sich unter den besonderen Umständen um Scheinrechtssetzung. Und sie haben gewußt was sie taten, sie wußten, was die Tötung eines Menschen bedeutet und auch das es Unrecht war, zumal sie die Weimarer Republik erlebt hatten.


Im übrigen: Wie hätten andernfalls die Nürnberger Prozesse gerechtfertigt werden sollen? Wie die Mauernschützenprozesse?


Richtig ist Deine Anmerkung, daß es auch personelle Kontinuität in der jungen Bundesrepublik gab. Die relativ wenigen geführten Prozesse wirken vor dem Hintergrund lediglich als exemplarisches Abarbeiten der so viele betreffenden Vergangenheit. Viele der VGH Richter waren auch nach dem Krieg in Amt und Würden. Die Freisler-Witwe gar erhielt eine stolze Rente nach ihrem Mann, frag lieber nicht nach den Renten der Angehörigen zahlreicher Opfer des VGH.


Vor dem Hintergrund ist ja auch der eingangs zitierte jüdische Staatsanwalt Fritz Bauer eine ganz wichtige Gestalt. Er war der Antreiber der Frankfurter Ausschwitz-Prozesse, er starb übrigens unter nie ganz geklärten Umständen.



Gruß

Zwetsche


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