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Auf Thema antworten

Ich denke, das liegt vermutlich daran, dass Schulbegleiter eben i.d.R. keine professionellen Kräfte sind, sondern Unterstützer bei alltäglichen Verrichtungen. Insofern kann man sie nicht als Teil des Bildungssystems zählen, sondern eben als Begleiter von bedürftigen Menschen in die bzw. in der Schule. Diesen Begleiter hätte der Mensch also ohnehin, ob nun in der Förderschule, Inklusionsschule oder beim Heimunterricht etc.


Im Studium hatte ich einen Kommilitonen, der auf eine Begleitperson angewiesen war. Hierbei handelte es sich um freiwillige ungelernte Kräfte (Freiwilligendienste), die häufig wechselten. Da kann man nicht allzu viel erwarten und darf das auch vermutlich nicht. Einer der Begleiter war z.B. sehr engagiert, eine andere Begleiterin eher unzuverlässig und tippte ständig auf ihrem Handy herum, hat auch nur das Nötigste gemacht.


Gruß

Phil


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