Der Wissende
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In Österreich hat jede religiöse Gruppe die Möglichkeit sich als "Religiöse Bekenntnisgemeinschaft" und danach als "Kirchen und Religionsgemeinschaft" in Österreich anerkennen zu lassen.
Um als Religiöse Bekenntnisgemeinschaft anerkannt zu werden benötigt man 300 Mitglieder und um als Kirche oder Religionsgemeinschaft anerkannt zu werden benötigt man 17.000 Mitglieder.
Das interessant ist jetzt an dieser Gesetzeslage, dass, speziell den Kirchen und Religionsgemeinschaften spezielle Privilegien eingeräumt werden. Das fängt schon bei der Erziehung der Kinder an, wo Kirchen und Religionsgemeinschaften das Recht haben, eigene Fakultäten zu gründen und mit Hilfe der Religionslehrer, die dort ausgebildet wurden, Kinder im Religionsunterricht nach deren Religion zu erziehen.
Spannend ist, dass Kirchen und Religionsgemeinschaften auch ein umfassendes Mitspracherecht in diveren Gremien haben.
Konkret haben Vertreter gesetzlich anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften als beratende Stimme dem Landesschulrat anzugehören. (laut Bundes-Schulaufsichtsgesetz §8, Version vom 5. Februar 2018)
Mitgliedschaftsbeiträge von anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften können bis zu einer Höhe von bis zu 400 Euro als Sonderausgaben abgezogen werdne. (laut Einkommensteuergesetz, Version vom 5. Februar 2018)
SchülerInnen können sich, speziell Samstags, sogar vom Schulbesuch befreien lassen, um an religiöse Feiern, ect. teilnehmen zu können. (laut Schulzeitgesetz, Version vom 5. Februar 2018)
Den Bioethikkommisionen sollen sogar Theologen angehören. (laut "Einsetung einer Bioethikkommision", Version vom 5. Februar 2018)
Wenn man jetzt die ganzen Rechtsdokumente, auf denen Österreich basiert, durchforstet, dann findet man sicher noch viele andere Privilegien, denen Kirchen und Religionsgemeinschaften, zugestanden werden.
Alleine schon, wenn man im RIS Bundesrecht nach dem Begriff "Religionsgemeinschaft" sucht, bekommt man 350 Ergebnisse!
Die Frage ist hier, ob es wirklich gerechtfertigt ist, dass religiöse Gruppierungen in der österreichischen Rechtsschreibung überhaupt einen Sonderstatus bekommen oder ob es nicht viel mehr so sein sollte, dass religiöse Gruppierungen sich genauso als Vereien nach dem Vereinsrecht eintragen lassen müssten.
Wie denkt ihr über die Privilegien der Rel. Bekenntnisgemeinschaften, Kirchen und Religionsgemeinschaften in Österreich? Soll man die rechtliche Sonderstellung religiöse Gruppen abschaffen? Ja, warum? Nein, warum nicht?
Ich habe zusätzlich zu diesem Thema noch eine Umfrage erstellt.
Um als Religiöse Bekenntnisgemeinschaft anerkannt zu werden benötigt man 300 Mitglieder und um als Kirche oder Religionsgemeinschaft anerkannt zu werden benötigt man 17.000 Mitglieder.
Das interessant ist jetzt an dieser Gesetzeslage, dass, speziell den Kirchen und Religionsgemeinschaften spezielle Privilegien eingeräumt werden. Das fängt schon bei der Erziehung der Kinder an, wo Kirchen und Religionsgemeinschaften das Recht haben, eigene Fakultäten zu gründen und mit Hilfe der Religionslehrer, die dort ausgebildet wurden, Kinder im Religionsunterricht nach deren Religion zu erziehen.
Spannend ist, dass Kirchen und Religionsgemeinschaften auch ein umfassendes Mitspracherecht in diveren Gremien haben.
Konkret haben Vertreter gesetzlich anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften als beratende Stimme dem Landesschulrat anzugehören. (laut Bundes-Schulaufsichtsgesetz §8, Version vom 5. Februar 2018)
Mitgliedschaftsbeiträge von anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften können bis zu einer Höhe von bis zu 400 Euro als Sonderausgaben abgezogen werdne. (laut Einkommensteuergesetz, Version vom 5. Februar 2018)
SchülerInnen können sich, speziell Samstags, sogar vom Schulbesuch befreien lassen, um an religiöse Feiern, ect. teilnehmen zu können. (laut Schulzeitgesetz, Version vom 5. Februar 2018)
Den Bioethikkommisionen sollen sogar Theologen angehören. (laut "Einsetung einer Bioethikkommision", Version vom 5. Februar 2018)
Wenn man jetzt die ganzen Rechtsdokumente, auf denen Österreich basiert, durchforstet, dann findet man sicher noch viele andere Privilegien, denen Kirchen und Religionsgemeinschaften, zugestanden werden.
Alleine schon, wenn man im RIS Bundesrecht nach dem Begriff "Religionsgemeinschaft" sucht, bekommt man 350 Ergebnisse!
Die Frage ist hier, ob es wirklich gerechtfertigt ist, dass religiöse Gruppierungen in der österreichischen Rechtsschreibung überhaupt einen Sonderstatus bekommen oder ob es nicht viel mehr so sein sollte, dass religiöse Gruppierungen sich genauso als Vereien nach dem Vereinsrecht eintragen lassen müssten.
Wie denkt ihr über die Privilegien der Rel. Bekenntnisgemeinschaften, Kirchen und Religionsgemeinschaften in Österreich? Soll man die rechtliche Sonderstellung religiöse Gruppen abschaffen? Ja, warum? Nein, warum nicht?
Ich habe zusätzlich zu diesem Thema noch eine Umfrage erstellt.
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