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In dem Haus meines Vaters sind viele Wohnungen; wenn es nicht so wäre, hätte ich es euch gesagt; denn ich gehe hin, euch eine Stätte zu bereiten. Und wenn ich hingehe und euch eine Stätte bereite, so komme ich wieder und werde euch zu mir nehmen, damit, wo ich bin, auch ihr seiet. Johannes 14,2.3


Nachweis einer Unterkunft


Mit der Kapitulation Deutschlands am Ende des Zweiten Weltkriegs wurde auch der Schiffsverkehr zwischen der Insel Borkum und dem Festland eingestellt. Wenig später trafen dann kanadische Soldaten auf der Insel ein, um die Soldaten der Wehrmacht in Kriegsgefangenschaft zu nehmen und die Insel zum Sperrgebiet zu erklären. Erst zur Sommersaison 1946 gaben die Alliierten Borkum wieder für den Badebetrieb frei. Vorbedingung für eine Badereise war jedoch der Nachweis einer Unterkunft - ansonsten war die Anreise verboten.


Auch in den Himmel, die Gegenwart Gottes, kommt nur der hinein, der dort „eine Unterkunft nachweisen kann“. Jesus Christus sagt: „Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben. Niemand kommt zum Vater als nur durch mich“ (V. 6). Nur wer Jesu Leben und Sterben als für sich geschehen annimmt, ist berechtigt, in die Gegenwart Gottes einzutreten. Nur wer bereit ist, Ihn als Retter in sein Leben zu lassen, der erwirbt sich ein Anrecht auf eine Wohnung im Himmel.


Noch ist Platz im Haus des Vaters, noch ist der Zugang zu diesem herrlichen Ort offen, noch kann eintreten, wer will, noch wird eingeladen. Noch heißt es: „Alles ist bereit, kommt“ und: „Neigt euer Ohr und kommt zu mir; hört, und eure Seele wird leben“ (Matthäus 22,4; Jesaja 55,3).

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