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Auf Thema antworten

In Österreich gibt es die Schulpflicht wie in Deutschland auch. Im entsprechenden Gesetz sind die Pflichten und Rechte der Eltern und der Kinder detailliert enthalten. Dieses Gesetz kann entsprechend verschärft  werden, wenn es Defizite geben sollte, aber das Gesetz zur Familienbeihilfe heranzuziehen, um das  Schulgesetz durchzusetzen, ist Willkür. Eine solche Maßnahme könnte höchstens die FPÖ versuchen durchzusetzen, weil sie im Besitz des Copyright in Sachen Willkür ist. Als nächstes werdet ihr wohl die Familienbeihilfe davon abhängig machen, ob das Kind die Nationalhymne korrekt  singen kann oder gar das Vaterunser auswendig beherrscht.:)


Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist an Bedingungen geknüpft, die erfüllt sein müssen. Die Voraussetzungen zur Familienbeihilfe waren in dem von dir verlinkten Text eindeutig.


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