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Auf Thema antworten

Nein, die Bendingen die ich mir vorstelle sind klar definiert, und können mit entsprechender Gesetzesänderung den bestehenden Bedingung beigefügt werden.


Auszahlung der Familienbeihilfe nur  bei entsprechender Teilnahme der Kinder am Untericht der Schulen und den dazugehörenden Schulaktivitäten.


Ein Beispiel für Kürzungen der Sozialleistung ist beim Arbeitslosengeld, das nicht erscheinen am Arbeitsamt oder nicht aktive Mitabeit bei der Suche nach einer neuen Arbeitstelle.


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