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Auf Thema antworten

Ich versuche es gerade.


Gut, dann nehmen wir wieder deinen Beitrag her und versuchen mal gemeinsam zurande zu kommen:


Dann nehmen wir das her:


Darin heißt es:

Voraussetzungen

Einen Anspruch auf Familienbeihilfe haben Eltern,

  • deren Lebensmittelpunkt sich in Österreich befindet und
  • deren Kind (auch Adoptiv-, Pflege-, Stief- und Enkelkind) mit ihnen zusammen in einem Haushalt lebt oder für das sie überwiegend Unterhalt leisten, wenn zu keinem Elternteil Haushaltszugehörigkeit besteht.


Habe ich recht misstrauisch zu sein oder nicht?

Wo steht es, dass man diese Leistung - gleichgültig, ob Sozialleistung oder nicht - willkürlich kürzen kann, sobald sie dir oder deinen Gesinnungsgenossen nicht passen? Denn die Bedingungen, die du in deinem Beitrag für die Auszahlung der Familienbeihilfe anführst, sind nichts anderes als willkürlich.


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