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Auf Thema antworten

Du willst also Zwangsklassenfahrten und Zwangsschwimmunterricht einführen.

Was wenn das Kind sagt, dass es nicht teilnehmen möchte? Das  wäre die Folge davon, denn ein Kind wird sich von den Eltern beeinflussen lassen.

Man kann ja kein Mädel ins Schwimmbecken zwingen, wenn es in seinem Inneren fest davon überzeugt ist, dass es das  falsch ist. Genauso schlimm kann es für ein Kind sein, wenn es etwas tun muss, was die Eltern nicht möchten. Es geht hier ja nicht um eine notendige medizinische Maßnahme.

Da wäre ich dann auch bei Dir und würde auch das Sorgerecht entziehen.  Das betrifft jetzt aber eher nicht muslimische Eltern.


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