AW: Österreich ein Land voller Nazis?
Es gibt auch eine österreichische Definition von Rechtsextremismus.
Diese Definition ist im HANDBUCH DES ÖSTERREICHISCHEN RECHTSEXTREMISMUS, (http://www.doew.at/publikationen/rechts/handbuch/inhalt.html),
angeführt.
Nachfolgend eine verkürzte Wiedergabe daraus, die es dem geneigten Leser möglich machen sollte, selbst zu beurteilen, ob und in welchem Ausmaß die angeführten Kriterien auf Martin Graf (FPÖ, dritter Nationalratspräsident) zutreffen.
Zum Begriff des Rechtsextremismus:
Der vorliegende Beitrag stellt eine knappe Zusammenfassung des vom DÖW herausgegebenen, 1994 in dritter Auflage erschienenen "Handbuchs des österreichischen Rechtsextremismus" dar und folgt der dort von Universitätsprofessor Willibald Holzer formulierten wissenschaftlichen Definition des Begriffs "Rechtsextremismus". "Volksgemeinschaft" und "integraler Nationalismus" sind die zentralen Kategorien rechtsextremer Ideologie. Die "Volksgemeinschaft" als fiktive Idee einer ursprünglichen, hierarchisch-patriarchalisch aufgebauten, harmonischen Ordnung wird als Alternative der modernen Industriegesellschaft gegenübergestellt. Ideologien und Bestrebungen, die diese - notfalls auch erzwungene - Harmonie stören, werden als schädlich und "unnatürlich" abgelehnt: Parteienauseinandersetzungen, Liberalismus, Arbeiterbewegung, Bestrebung nach Frauengleichberechtigung. Wünschenswert erscheinen demgegenüber ein nach innen und außen starker Staat und eine als Leistungsgemeinschaft definierte Arbeitswelt. Aus der Idee der - im österreichischen Rechtsextremismus stets als deutsch definierten - Volks- und Kulturgemeinschaft ergibt sich ein meist biologisch-rassistisch ausgerichteter (Deutsch)Nationalismus, der vielfach wiederum eine verharmlosende, entschuldigende Betrachtungsweise des NS-Regimes nach sich zieht ("nationales Geschichtsbild"). Aus dem dem biologisch begründeten Volksbegriff werden Fremdenfeindlichkeit und Rassismus abgeleitet. Unzufriedenheit und Aggression werden auf konstruierte Feindbilder (Minderheiten, ausländische Arbeitnehmer, Fremde u. a.) umgelenkt ("Sündenböcke".
Rechtsextremismus wird weder mit Nationalsozialismus noch mit Neofaschismus oder Neonazismus gleichgesetzt. Unter Neonazismus, einem juristischen Begriff, wird nationalsozialistische Wiederbetätigung im Sinne des Verbotsgesetzes verstanden; dazu gehören u. a. die Leugnung, Verharmlosung, Gutheißung oder Rechtfertigung des NS-Völkermordes, insbesondere des Holcaust. Die Qualifizierung "rechtsextrem" bezieht sich vornehmlich auf das politisch-ideologische Profil, auf Handlungs- und Verhaltensweisen von Organisationen bzw. deren Repräsentanten und Aktivisten, wie sie aus Zeitschriften und Publikationen sichtbar wurden.
Quelle:
Brigitte Bailer-Galanda, Wolfgang Neugebauer;
... ihrer Überzeugung treu geblieben,
Hrsg.: DÖW, Wien 1996,
ISBN 3-901142-29-0,
S. 5.