Eulenspiegel
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Leben wir nicht seit dem Beginn der Banken und Finanzkrise in einer Notstandsdemokratie?
Ist dieses Land aus dieser seit Beginn der ersten großen Koalition je heraus gekommen?
Tabus und die Einschränkung der Meinungsfreiheit.
Wieviel an Grundrechten haben wir bisher verloren?
Siehe:
http://www.vsa-verlag.de/detail/artikel/notstand-der-demokratie/
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2008-4-008
Autor: Spernol, Boris
Titel: Notstand der Demokratie.
--------Der Protest gegen die Notstandsgesetze und die Frage der NS-Vergangenheit
http://www.heise.de/tp/artikel/28/28444/1.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Ermächtigungsgesetz
Ist dieses Land aus dieser seit Beginn der ersten großen Koalition je heraus gekommen?
Tabus und die Einschränkung der Meinungsfreiheit.
Wieviel an Grundrechten haben wir bisher verloren?
Siehe:
http://www.vsa-verlag.de/detail/artikel/notstand-der-demokratie/
Auf dem Weg in den postdemokratischen Kapitalismus
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2008-4-008
Autor: Spernol, Boris
Titel: Notstand der Demokratie.
--------Der Protest gegen die Notstandsgesetze und die Frage der NS-Vergangenheit
http://www.heise.de/tp/artikel/28/28444/1.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Ermächtigungsgesetz
Mit einem Ermächtigungsgesetz erteilt das Parlament der Regierung außergewöhnliche Vollmachten. In der deutschen Geschichte gab es seit 1914 eine Reihe von Ermächtigungsgesetzen. Sie widersprachen zwar der Weimarer Verfassung, die keine solche Übertragung von Rechten eines Organs an ein anderes Organ vorsah, doch die damalige Staatsrechtslehre akzeptierte diese Gesetze; sie kamen in Krisenzeiten und mit Zweidrittelmehrheit zustande. Die gleiche Mehrheit wäre auch für eine Verfassungsänderung nötig gewesen.
Das weitaus bekannteste Ermächtigungsgesetz ist das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933.[1] Es diente nicht dazu, die Republik handlungsfähig zu machen, sondern sie abzuschaffen. Zusammen mit der Reichstagsbrandverordnung gilt es als rechtliche Hauptgrundlage der nationalsozialistischen Diktatur, weil damit das die elementare Grundlage des Verfassungsstaats bildende Prinzip der Gewaltenteilung durchbrochen wurde.