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Auf Thema antworten

Hallo lazpel,



Die USA "exportieren" keine Gesetze nach Europa, wie sollten sie das denn, rein formal betrachtet, bewerkstelligen? Die allgemeine Gesetzgebung - auch falls sie von den europäischen Verfassungen garantierte Freiheitsrechte einschränken sollte - kriegen wir Europäer schon noch ganz alleine hin (wir sind ja schließlich auch viel älter als die USA, mithin ganz bestimmt schon volljährig:morgen:.)


Der PATRIOT ACT ist mit der kriminellen "Gesetzgebung" (diese Anführungsstriche sind zwingend notwendig) des "Dritten Reiches", die auf der Außerkraftsetzung der Weimarer Verfassung durch - verfassungsgemäße - Übergabe der alleinigen Macht an den Reichspräsidenten und dem in der Folge 1933 geschaffenen - verfassungswidrigen - Ermächtigungsgesetz beruhte, nicht zu vergleichen:

Der P. A. hebelt die amerikanische Verfassung nicht aus, sondern bewegt sich, als ein weiteres Gesetz unter vielen, innerhalb dieser; und es besteht, wie Dein link aus heise.de ja deutlichst beweist, im Allgemeinen wie in jedem einzelnen Fall die Möglichkeit, mit legalen juristischen Mitteln gegen unter dem P.A. erfolgte Urteile vorzugehen (die Schadensersatzzahlungen bewegen sich nach Prozeßabschluß wieder in Millionenhöhe, dessen sei Dir angesichts der amerikanischen Klagepraxis gewiß).


Das Federal Bureau of Investigation legt also erst seit Inkrafttretens des P.A. pro Jahr rund 500 Akten oder Dossiers über verdächtige Personen an? War es vorher denn untätig? Die USA haben fast 300 Millionen Einwohner. Da kann es gut möglich sein, daß 500 von denen aktiv gegen den Staat arbeiten. Soll sich ein Staat gegen diese Personen nicht schützen dürfen? Die Zahl selbst kommt mir eher gering vor. Der Normalbürger der USA erlebt unter dem P. A. keine Einschränkungen seiner persönlichen Freiheiten.



Wenn das so ist, dann impliziert die vom bayerischen Innenminister initiierte Arbeitsgruppe BIRGiT (Beschleunigte Identifizierung und Rückführung von Gefährdern aus dem Bereich des islamistischen Terrorismus/Extremismus) 1) daß Birgit ihren Namen nicht richtig schreiben kann und 2) daß alle deutschen Damen mit Namen Birgit eine sofortige Ausweisung aller hier lebenden zweifelhaften Subjekte nichtdeutscher Herkunft befürworten würden.


Dann heiße ich aber im Gegenzug auch Birgit und fordere kraft meines Birgit-Seins, daß jene Gefährder gefälligst nicht ausgewiesen, sondern - sofern sie hierzulande gegen irgendwelches Gesetz verstoßen haben, diesem deutschen Gesetz zufolge verurteilt werden. Die Gefängniskosten trägt freundlichst der Herkunftsstaat des Verurteilten:D


Grüße, Gaius


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