Während die Rasse noch biologischen Ursprunges ist, so ist das Volk kulturellen Ursprunges, und der Staat politischen Ursprungs.
Völker sind Gemeinschaften von Menschen gleicher Sprache, Abstammung und Kultur.
Die kleinste Gemeinschaft ist die Familie. Vater und Mutter sind der Kinder engste Verwandten. Weniger verwandt ist schon die Sippe (Dorf), noch weniger der Gau (Landschaft). Mehrere Gaue gehören zu einem Stamm, und mehrere Stämme zu einem Volk.
Wie jedes Volk seine Kultur besitzt, so hat auch jede Subgemeinschaft seine Subkultur, und jede Kultur unterscheidet sich von der anderen, in dem bestimmt ist, was geboten oder verboten sei.
Multikulturalismus ist daher immer Barbarei, weil darin alles Mögliche getan werden darf, wenn man nur Kulturrelativ argumentiert, und sich auf eine eingebildete freie Kulturauswahl beruft.
Jede Kultur entsteht also durch das Verbot aller Fremdkulturen. Das Verbot aller Fremdkulturen trennt und unterscheidet (discriminare) die eigene Kultur von allen Fremdkulturen. Ohne Diskriminierung wäre keine Kulturpflege möglich, sondern die Kultur verflacht ins Nichts, entwertet die Kulturwerte, und gleicht dem Zustande, in dem sich alle Hochkulturen der Geschichte vor ihrem Ende, und der Eroberung durch neue Kulturvölker befanden.
Das Volk, wie jede Gemeinschaft ist Besitzer von sich selbst, daher eine Besitzergemeinschaft oder Gemeinschaftsbesitzer.
Besitz wird zum Eigentum, wenn dieser von Fremdbesitzern als solcher anerkannt und nicht angetastet wird. Im Rechtsverkehr muß jeder Besitz die Eigentumsgröße des anderen Besitzes aufweisen um im Tausch den Besitzer zu wechseln.
Das heißt nun, erkennt eine Person das Eigentum einer anderen Person, ist das die einfache Eigentumsform, wenn eine Person die Rechte der anderen Personen als deren Eigentum anerkennt, ist dies die totale Eigentumsform, und erkennen alle Personen das Recht einer Person als deren Eigentum an, so ist das die allgemeine Eigentumsform. Die allgemeine Eigentumsform ist das Eigentumsmaß (Gesetz) und das allgemein anerkannte Rechtssubjekt der Staat.
In einem, aus einer Sippe bestehender Dorfstaat wird das Eigentum aller Dorfbesitzer vom Dorfältesten und seiner Familie anerkannt, wobei der Familienvater Oberhaupt der Familie ist, und alle Dorfbewohner anerkennen das Eigentum des Dorfältesten und seiner Familie.
Verschiedene Sippen anerkennen eine Sippe an, und die gaubildende Sippe erkennt alle gauzugehörigen Sippen an, so daß hieraus ein Gau entsteht, mit dem Sippenoberhaupt der allgemein anerkannten Sippe nunmehr als Gauoberhaupt (Landesfürst). So bilden wieder verschiedene Gaulandschaften einen Stamm unter einem Herzog. Der von mehreren Stämmen allgemein anerkannte Stamm ist der volksbildende Stamm von den von ihm anerkannten volkszugehörigen Stämmen. Der Herzog des volksbildenden Stammes ist jetzt König des Volkes geworden, und das Besitzervolk, bzw. der Volksbesitzer hat sich zum Eigentümer seiner Selbst gemacht. Der König als allgemein anerkanntes Rechtssubjekt ist der Staat, unterschieden von den Bürgern, und machen zusammen den staatsbürgerlichen Verband aus.
So ist aus der Volksgemeinschaft von gleicher Kultur und Abstammung eine Nation geworden, daher ein Volk als Person.
Dabei sind alle allgemein anerkannten Personen öffentliche, und die von der öffentlichen Person anerkannten Personen private.
Da mehrere Völker auch kulturelle Gemeinsamkeiten aufweisen, (obwohl dies nicht über den kleinsten gemeinsamen Nenner hinausgeht), verschiedene Sprachen haben und auch nicht gleicher Abstammung sind, wäre es das Persönlichkeitsgebot verstoßend, sie in einen internationalen Staat (Imperium) hineinzuverpflanzen. Ein Überstaatliches Gebilde entsteht aber, wenn verschiedene Nationen eine Nation als Rechtssubjekt anerkennen, und dieses wiederum die anderen Nationen als Eigentümer anerkennt. Dabei ist der allgemein anerkannte Staat dann das Reich, von einem reichsbildenden Volke, mit der Unterscheidung zu den reichszugehörigen Völkern. Das Volk, daß das Reich anerkennt, muß nicht alle anderen Völker im Kulturkreis als Rechtssubjekte anerkennen, sondern dies geschieht automatisch mit der Anerkennung des Reiches.
Dies gilt ebenso für Stämme usw. ,denn mit der Anerkennung des volksbildenden Stammes hat auch gleich eine Anerkennung der volkszugehörigen Stämme stattgefunden.
Die reine Nation als Idealstaat unterscheidet sich von dem internationalen Staat (Multikultur, Imperium) und den Separatstaat:
Die Multikultur ist entweder als Ungeordnet, ohne Volk - Land Identität (USA, BRD, Langobarden, Westgoten), oder andererseits als Geordnet mit Volk - Land Identität (Irak, Afghanistan, Österreich-Ungarn, Römisches Reich) zu betrachten. Multikulturen entstehen durch Wanderungen oder Eroberungen.
Die ungeordnete Multikultur kann zwei Wege beschreiten: 1. als kleine Minderheit sich in der Mehrheit vermischen und auflösen (Westgoten, Ostgoten, Wandalen...), auch Assimilation genannt. 2. in eine geordnete Multikultur übergehen, ein eigen besiedeltes Territorium einnehmen (Kreuzberg, Kosovo).
Diese Völker in der geordneten Multikultur eines Internationalen Staates können sich mit oder ohne Bürgerkriege abspalten und zum Nationalstaat werden (Jugoslawien, Tschetschenien), oder werden friedlich oder gewaltsam (Ostdeutschland, Palästina) in andere Länder vertrieben (Ethnische Säuberung).
War Österreich-Ungarn früher Internationalistisch, und seit 1871 im Gegensatz zu den anderen deutschen Ländern Separatistisch, so ist es heute wie die Schweiz und die Niederlande Separatistisch. Aber auch BRD und DDR waren oder sind, durch ihre Reichsfeindliche Ausrichtung, separatistische Gebilde. 1848 saßen links im Paulskirchenparlament die Nationalisten, und rechts die separatistischen Fürstenparteien. Heute sitzen die Nationalisten rechts von den EU-,UNO-,NATO-Internationalisten. Der heutige von den USA angeführte Westen ist ein ebenso internationalistisches Imperium, wie die Papstkirche im Mittelalter.