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Auf Thema antworten

Die Diskussion über skrupellose Gewinn-Maximierung führt unweigerlich zu der Frage:

wie hoch darf denn eine Verzinsung des eingesetzten Kapitals ausfallen, ohne moralisch verwerflich zu sein ?



Eine Milchmädchenrechnung auf der Basis von Annahmen, die derzeit in Österreich realistisch erscheinen,

soll auf diese Frage eine erste Antwort geben.


Annahme für die Geldentwertung: durchschnittlich 2,4 Prozent pro Jahr.

Annahme für Kapitalertragssteuer: 25 Prozent vom Ertrag.


Bei diesen Annahmen gilt, dass ein Sparguthaben mit mindestens 3,2 % p.a. brutto verzinst werden muss,

damit das Guthaben am Ende der Sparperiode die gleiche Kaufkraft besitzt wie am Beginn der Sparperiode.


Bei 3,2 % Verzinsung erhält der Sparer aber noch keine Belohnung für seinen Konsumverzicht.

Inklusive einer solchen Belohnung ergeben sich Zinssätze im Bereich von 3,5 bis 5 Prozent.


In diesem Bereich lagen in der jüngeren Vergangenheit sowohl die Zinssätze für Kapitalsparbücher

als auch die Sekundärmarktrendite für Bundesanleihen.


Bis zu 5 Prozent reicht somit derzeit die moralisch unbedenkliche Verzinsung bei einer sehr risiko-armen

Veranlagung und mittlerer Veranlagungsdauer (das konnte jedes Muatterl für ihr Kapitalsparbuch bekommen).



Vollzieht man nun noch den Schritt von der sehr risiko-armen Veranlagung auf einem Kapitalsparbuch

zu einer eher risiko-reichen Veranlagung in einem Unternehmen, dann ist noch eine Risiko-Prämie

aufzuschlagen.

Für diesen Aufschlag kann der langfristige Durchschnittswert von 2-3 Prozent angesetzt werden.


Die moralisch unbedenkliche Verzinsung für mittelfristige Veranlagungen mit durchschnittlichem Risiko

liegt unter den derzeitigen Gegebenheiten somit

 in der Grössenordnung von etwa 8 Prozent pro Jahr brutto. 



Vor diesem Hintergrund müssen Ankündigungen von Unternehmensführern in Geschäftsberichten und

Bilanzpressekonferenzen, dass 


"durch rigorose Sparmassnahmen die Eigenkapitalrendite von 11 % auf 14 % angehoben werden muss"


als schlichtweg unmoralisch bewertet werden.


Dies umsomehr dann, wenn die angepeilten Sparmassnahmen nahezu ausschliesslich die Personalkosten

bzw den Beschäftigtenstand betreffen.


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