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Auf Thema antworten

Ihre Ansichten in Sachen Behandlung von Schutzsuchenden, sind zutiefst menschenverachtend.

Diskriminierend sind auch die Maßnahmen der D Regierung, denn wie bei einem Verbrecher

werden bei den Schutzsuchenden die Fingerabdrücke abgenommen und Fotos erstellt.


Wenn wir weiterhin die Menschenwürde der Schutzsuchenden herabsetzen, bzw. sie schon im voraus als Verbrecher

abstempeln, müssen wir uns nicht verwundern, dass es in Einzelfällen zu Normenkollisionen kommt.


Wir müssen uns immer wieder vor Augen halten welchen Strapazen und Gefahren die Flüchtenden ausgesetzt waren,

als sie zu Fuß über tausende Kilometer durch Kontinente und über Meere hinweg nach Deutschland flüchteten!


Daher müssen wir viel toleranter und offener gegenüber den schwertraumatisierten Schutzsuchenden sein,

denn nur wenn wir ein freundliches Gesicht zeigen, :) :umarm:können

 die Schützlinge ihre neue grenzenlose Freiheit in Europa genießen!




Klassische Einwanderungskriterien wie bei Wirtschaftsmigranten üblich, d.h.


- Prüfen der Identität und Nachweise über die Vermögensverhältnisse

- Prüfen der beruflichen Qualifizierung und entsprechende Einordnung der Person

- Prüfen des Gesundheitszustandes und ggf. Abweisung aufgrund dessen

- Prüfen der Person auf ggf. vorhandene Einträge in Strafregistern, usw.


darf man bei den Schutzsuchenden nicht anwenden, denn da gilt das Asylgesetz!  o_O




Falsche Antwort!



Sind ihnen keine besseren Argumente eingefallen? :rolleyes:


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