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Die Rettung in Seenot ist zu unterscheiden von der Folgebehandlung der "Geretteten". Bis zur Klärung des Status: Flüchtling - Einwanderer ist eine Residenzpflicht zu erlassen. Ich war selber Flüchtling und loyal, in einem Flüchtlingslager die weiteren Entscheidungen der Behörden abzuwarten.

"EU-Bewegungsfreiheit" gibt es nur für EU-Staatsbürger: Die Regelungen für befristeten Aufenthalt wären anzupassen, bzw. erübrigen sich für diese neue Situation, die rechtlich=politisch neu ist.


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