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Ein Asylbewerber hatte den Behörden keinen Pass zur Abschiebung geliefert,

 daraufhin wurden seine Sozialleistungen gekürzt.

 Das Bundessozialgericht hält das für zulässig.


Geklagt hatte ein 49-jähriger Kameruner aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz in Brandenburg. 

Sein Asylantrag war 2004 abgelehnt worden. Seitdem haben die Behörden ihn 19-mal aufgefordert, 

einen Reisepass zu besorgen und vorzulegen. Als er bei der Botschaft Kameruns persönlich vorgeführt wurde, schwieg er.

 Die Ausländerbehörden benötigen das Dokument, um den Mann rechtskräftig abzuschieben. 

Nachdem er keine entsprechenden Papiere geliefert hatte, strichen sie ihm die monatliche Bargeldzahlung 

in Höhe von 130 Euro. Unterkunft und Gutscheine für Kleidung und Essen erhielt er weiterhin.


http://www.zeit.de/gesellschaft/2017-05/asylpolitik-asylpolitik-asylbewerber-sozialleistungen-gekuerzt-abschiebung-sanktionen


https://www.welt.de/politik/deutschland/article164504986/Behoerden-duerfen-unkooperativen-Asylbewerbern-Taschengeld-streichen.html


Das ist ein Skandal sondergleichen, :eek: liegt das am rechtspopulistischen Richter,

 oder hat das was mit dem Wahlkampf zu tun? :rolleyes:


Warum hat man diesen mustergültigen Flüchtling nicht eingebürgert?

Immerhin hat er sich 15 J. lang nichts zu Schulden kommen lassen! :brav:


Außerdem haben viele Afrikaner noch nie einen Ausweis besessen.

Viele Ausweise wurden auch von den Schleppern einkassiert,

wurden gestohlen, wurden verloren,  sind verbrannt, usw.  o_O


Gottseidank ist die jetzige Entscheidung des Bundessozialgerichts für andere Fälle nicht bindend.


Jedoch gilt er als richtungsweisend für Behörden und Gerichte, hoffe doch das andere Richter

mehr Toleranz und Verständnis gegenüber diesen Schutzbedürftigen entgegenbringen!? :(


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