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Auf Thema antworten

Ich glaube, sogar nur das, was jemand nicht hat, kann man sinngemäß aberkennen.

Heißt "aberkennen" nicht soviel wie "erkennen, dass jemand etwas nicht hat" ?

Aberkennen ist demnach nicht gleichbedeutend mit "entziehen" oder "wegnehmen".

Kann aber durchaus sein, dass es gelegentlich als Synonym verwendet wird.

 

Beispiel: Jemand meint er hätte einen Anspruch auf etwas.

Das Gericht befindet auf Aberkennung des Anspruches. Das heißt nicht, dass das Gericht den Anspruch entzieht sondern nur dass es feststellt, dass der Anspruch gar nicht bestanden hat.


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