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Auf Thema antworten

So wie die Schutzsuchenden beim Grenzübertritt also.


Das mag wohl sein, aber wohl nicht alle, und wenn sie eine Klagemöglichkeit hätten, würden sich viele finden, die diese auch nutzen würden.

Nur tut das keiner, also....


Richtig, aber Schutzsuchende bei Grenzübertritten befinden sich nicht im Privatbereich.


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