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Ich erlaube mir ergänzend zu bemerken. Diese Vorschrift gilt nicht für Personen des sog "öffentlichen" Lebens. Und da machen ja die objektiv berichtenden Medien vollen Gebrauch. Man muß  sich nur einmal die Bilder zu der dazugehörigen Schlagzeile anschauen.

Den Stehsatz am Ende eines solchen "stimmungsvollen Artikels" : Es gilt die Unschuldsvermtung kann man sich dann auf der Zunge zergehen lassen.


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