• Willkommen im denk-Forum für Politik, Philosophie und Kunst!
    Hier findest Du alles zum aktuellen Politikgeschehen, Diskussionen über philosophische Fragen und Kunst
    Registriere Dich kostenlos, dann kannst du eigene Themen verfassen und siehst wesentlich weniger Werbung

Auf Thema antworten

Für die Veröffentlichung von Bild und Tonaufnahmen gelten strenge Regeln, die aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitet werden.

 Dazu gehört auch das Recht am eigenen Bild, das besagt: Wenn Bilder und Filmaufnahmen Personen erkennbar zeigen, dürfen

diese nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden. Das muss nicht in schriftlicher oder mündlicher Form geschehen.

Sogenanntes schlüssiges Verhalten reicht aus :dontknow: etwa, wenn sich eine Person filmen lässt, ohne zu widersprechen. :nein:

Das gilt bereits als Einverständnis. Diese Vorschrift gilt übrigens nicht nur für Journalisten, sondern

auch für jede Privatperson, die Aufnahmen anderer Menschen, z.B. im Internet veröffentlicht.


Fast alle Schutzsuchenden hatten nichts gegen die Filmaufnahmen,

manche haben sogar in die Kamera gelächelt, oder gewunken.

:winken2::winken3:


Abartig war eine Reporterin, die Flüchtigen, die nicht gefilmt werden wollten und weg liefen, :schritt:

hinterherrannte und mit Absicht jemandem ein Bein stellte, so dass dieser zu Boden fiel.



Was du dir hier so alles zusammenspinnst, interessiert mich nicht die Bohne. :zunge3:


Ich habe nur deinen eigenen Mist zurückgeworfen. :tomate:


Zurück
Oben