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Auf Thema antworten

AW: wie kann man reagieren um neue Opfer zu sparen?




Fummeln verboten


Von Dietmar Hipp, Karlsruhe


Experten und Juristen sind entsetzt: Die Bundesregierung will diese Woche einen Gesetzesentwurf verabschieden, wonach auch bestimmte sexuelle Annäherungen zwischen Jugendlichen verboten werden


http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,522396,00.html


3.3 Sexuelles Selbstbestimmungsrecht


Das sexuelle Selbstbestimmungsrecht - das sogenannte „Schutzalter“ für Jungen und Mädchen - ist mit vierzehn Jahren festgelegt. Die sexuelle Selbstbestimmung von jungen Mädchen und Jungen wird durch mehrere gesetzliche Verbote geschützt: Der Beischlaf und jede Art von geschlechtlicher Betätigung an, mit oder vor einer unmündigen Person sind ebenso gerichtlich strafbar ....................


sowie „Sittliche Gefährdung von Personen unter sechzehn Jahren“ (§§ 206, 207, 208, 212 StGB)


http://www.kinderrechte.gv.at/home/upload/downloads/monitoring/1._krk_staatenbericht_1996.pdf


Das ist eine Frage der Auslegung: im Prinzip kannst Du jeden Sexualkontakt auch zwischen Kindern und Jugendlichen (vor allem unter 14 Jahren, im besonderem gleichgeschlechtlich) ahnden; wird auch so genacht, die Eltern bekommen eine Ladung der Kriminalpolizei.


Gruß

K. M.


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