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AW: Metrosexuelle Männer




richtet die Richter“ – war lange Zeit auch mein Richtspruch!

(außer der RAF, die hatten schon was drauf)


Aber allen Ernstes; - eigentlich niemand, denn es ist auch nicht möglich, weil ein Richter als juristische Person/Einrichtung, über allen anderen Einrichtungen im Staat steht, in letzter Instanz, den obersten Verfassungsrichter, auch als Kollegium, kannst Du rechtlich ( vor allem in deren aktiven Zeit) mit absolut nichts belangen; nur bei Staatsauflösung/Neugründung, siehe ehem. DDR, NSDAP, UDSSR, u. s. w.;


Gruß

K. M.


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