AW: Metrosexuelle Männer
Ja, die Justiz teilt auf, oder eigentlich: zerhackt, splittet die Bevölkerung in sexuell- damit auch sozial verschiedene, sich gegenseitig beschämende, bezichtende, konkurrierende Gruppen (beobachte Kinder, wenn sie sich gegenseitig diesbezüglich beschimpfen und Leid zufügen) - darum all diese Konflikte um dieses Thema und die daraus entstehende Gewalt in Familien.
Ein „Verbot“ oder „Nichtverbot“ hinsichtlich dessen entsteht nur dann: wenn ein Gefühls- Zustand rechtlich erfasst wird, denn die Justiz kann nur dann verbieten, oder nicht verbieten, wenn Menschen sich derartige Einteilungen gefallen lassen.
Wenn Du Deine Freundin „urlieb“ findest, ihr einen dicken Kuss gibst, mit ihr eingeschränkt auf der Straße gehst, ja sogar in einem Ferienlager in einem Bett schläfst, was geht die Justiz das an? – ob Du dann vielleicht in ein paar Jahren einen Mann kennen lernst, ihm einem dicken Kuss gibst, mit ihm eingeschränkt auf der Straße gehst und glücklich bist, obwohl es bei diesem Mann vielleicht umgekehrt genau so war, was geht das die Justiz an? Mit welchem Recht stellt sich ein Polizeibeamter, ein Richter hin und behauptet - Du seiest dies oder das –oder sexuell sonst was?
Lieben Gruß 
K. M.