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AW: Menschenrechtsverletzungen




Ein Rechtsstaat ist eigentlich nicht dadurch charakterisiert, daß irgendein krimineller Drecksack irgendjemand anderen einfach zum "Verdächtigen" erklären und dann unbefristet freiheitsberauben oder, wie großzügig, irgendwann einer "internationalen Gemeinschaft" überstellen kann. Entweder der zuständige Staatsanwalt legt zeitnah Beweise vor und klagt an, oder der Betreffende ist unverzüglich freizulassen. Alles andere ist Rechtsbeugung. Und die Konsequenz von Rechtsbeugung einer Amtsperson ist ein Amtsenthebungsverfahren mit anschließender Strafverfolgung. Die rechtsbeugende Oberratte gehört in den Knast oder auf den elektrischen Stuhl. Wenn es denn ein Rechtsstaat ist.


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