naturverbunden
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Selbstherrliche EU-Bonzen, feige Verfassungsrichter, eitle Psycho-Scharlatane, eine rechtlose Polizei und ein wegen seiner Menschenrechte aus der Sicherheitsverwahrung entlassener und seinem Schicksal überlassener Sexverbrecher – das war die brisante Mischung, die das Leben eines kleinen Mädchens aus Dortmund vielleicht auf Lebenszeit zerstört hat. Immerhin gelang es jetzt, nach einem halben Jahr Ermittlung, eine Speichelprobe dem Verbrecher zuzuordnen und ihn erneut festzunehmen.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,774542,00.html
Der EGMR hatte die nachträglich angeordnete oder verlängerte Sicherungsverwahrung in Deutschland als menschenrechtswidrigen Freiheitsentzug beanstandet . Das Bundesverfassungsgericht entschied daraufhin Anfang Mai im Sinne des EGMR, dass die Regelungen verfassungswidrig sind und das Grundrecht auf Freiheit verletzen
Nun wurde bekannt, dass der als Sexualstraftäter einschlägig vorbestrafte 51-Jährige Ende Januar ein sieben Jahre altes Mädchen missbraucht hat. Nach Angaben der Polizei hatte der Mann das Kind am 26. Januar auf dem Heimweg von der Schule angesprochen. Dann lockte er das Mädchen in eine Tiefgarage und verging sich dort an ihm. Die Tat ereignete sich in der Innenstadt von Dortmund.
Der 51-Jährige war 1992 wegen mehrfachen Missbrauchs an Jungen verurteilt worden. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) musste er aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden
also: Grundrecht auf Freiheit für Sexverbrecher?
ps:
http://quotenqueen.wordpress.com/20...ll-sexualstraftater-27-000e-zahlen/#more-5259
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,774542,00.html
Der EGMR hatte die nachträglich angeordnete oder verlängerte Sicherungsverwahrung in Deutschland als menschenrechtswidrigen Freiheitsentzug beanstandet . Das Bundesverfassungsgericht entschied daraufhin Anfang Mai im Sinne des EGMR, dass die Regelungen verfassungswidrig sind und das Grundrecht auf Freiheit verletzen
Nun wurde bekannt, dass der als Sexualstraftäter einschlägig vorbestrafte 51-Jährige Ende Januar ein sieben Jahre altes Mädchen missbraucht hat. Nach Angaben der Polizei hatte der Mann das Kind am 26. Januar auf dem Heimweg von der Schule angesprochen. Dann lockte er das Mädchen in eine Tiefgarage und verging sich dort an ihm. Die Tat ereignete sich in der Innenstadt von Dortmund.
Der 51-Jährige war 1992 wegen mehrfachen Missbrauchs an Jungen verurteilt worden. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) musste er aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden
also: Grundrecht auf Freiheit für Sexverbrecher?
ps:
http://quotenqueen.wordpress.com/20...ll-sexualstraftater-27-000e-zahlen/#more-5259
Man hat nichts mehr zu sagen im eigenen Land. Und so verdonnerte der Europäische Gerichtshof für „Menschenrechte“ in Straßburg mal wieder Deutschland. Diesmal soll der Steuerzahler mehr als 27.000€ an einen Sexualstraftäter als Schmerzensgeld wegen nachträglich angeordneter Sicherungsverwahrung zahlen. Der mehrfache Vergewaltiger war nach Meinung von Fachleuten weiterhin gefährlich.
Aber potentielle zukünftige Opfer haben weniger Rechte als verurteilte Verbrecher:
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