AW: mein Name ist Bond, Euro Bond
Wieso sollte ich? - Der Wald kann doch nicht umfallen, die Bäume aber schon!
Der Wald, hier gemeint ist das anscheinend nicht nur für Dich unsichtbare Hoheitsgebiet, das kann gewiss nicht umfallen, die Bäume aber, hier gemeint sind die instabilen Verfassungsparagraphen in dem strittigen Hoheitsgebiet, aber möglicherweise schon!
Zuletzt ist das passiert, als die (geheimen) Passagen des Einigungsvertrages ohne großes Medienspektakel im Jahr 1990 zu einer vollkommenen Änderung (nicht Ergänzung!) des Art. 23 GG geführt haben, welche hier jeden nachträglichen Änderungswunsch des Art.20 GG obsolet machen, weil der Art.79 Abs.3 GG (als die verbriefte Ewigkeitsgarantie) selbstverständlich für alle Zeiten absoluten Vorrang hat.
Art.23 Abs. (1) GG in der geänderten Fassung ab 1990 hier zur Erinnerung für alle im Wortlaut:
Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit,
die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist
und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet …..
Die eigentlichen Probleme darf man aktuell darin sehen, dass das Deutsche Grundgesetz derzeit politisch „Schäublesweise“ im gerade noch erlaubten Rahmen erneut "deutungshoheitlich zurechtgeschnitten werden muss“, um einen drohenden Zuständigkeitsverlust für wesentliche Teile des nationalen Haushaltsrechtes - was durchaus empfindlich in Konflikt mit dem nationalen Verfassungsauftrag stehen könnte (aber nicht muss) - zum zukünftigen Schaden des Deutschen Volkes mit größtmöglicher Sicherheit zu vermeiden.
Bernies Sage