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Auf Thema antworten

AW: mein Name ist Bond, Euro Bond




Ja, ja, tatsächlich scheint der (juristische) Trick dabei sogar verblüffend legal zu sein:


 Ein „Verrat im Hohen Hauses des Deutschen Bundestages“, angeführt und nasegeweist von der Richtlinienkompetenzschmeichlerin Angela Merkel, findet wohl deshalb faktisch nicht statt, weil sein Ausgangspunkt ein EU-Recht betrifft, das über der nationalen Gesetzgebung steht und somit vorrangig (rechtlich) von außerhalb zur Anwendung kommt, also zum Zwecke der nationalen Anpassung die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen nur noch einer sprachlich unverdächtigen Neuinterpretation einer Adaption (=hier: Adoption einer universellen Sprachregelung) bedürfen, die in der  Bedürftigkeit der Umsetzung im Verwaltungsverfahren jederzeit angemessen nachgereicht werden können.


Die Peripherie dieser Vision: Bundeskanzlerin Merkel erklärt also so ganz nebenbei dazu, dass die Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages beim ESM-Vertrag (im Nachhinein) gewahrt bleiben, auch wenn die aktuellsten Beschlüsse der EU-Kommission dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat am Freitag den 29.07.2012 überhaupt nicht zur Abstimmung gestanden haben.


Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung stellt aktuell dazu folgende Schicksalsfragen:



< Von all den Gipfelbeschlüssen findet sich im ESM-Vertrag kein Wort.


In den Artikeln 14 bis 18 werden die möglichen Finanzhilfe-Instrumente aufgezählt. 


Die beim EU-Gipfel beschlossenen finden sich da*nicht. 


Muss also nicht erst der Vertragstext geändert werden, bevor man ihn zur letzten Abstimmung stellt?


Kann man einen schon überholten Text beschließen?


Werden diesmal die Kriterien schon aufgeweicht, bevor sie überhaupt verabschiedet sind? 


Wird hier der ordentliche Gesetzgebungsprozess missachtet und pervertiert? 


Nicht nur Kritiker des ESM-Vertrages, aber natürlich auch sie, sind dieser*Ansicht. …............




…............ Schon die Terminierung der finalen Abstimmungen am späten Freitag signalisiert Unseriösität. 


Bei der ersten Lesung am 29. März  2012  fehlte noch der komplette Teil über die Beteiligungsrechte des Bundestags;


an der einschlägigen Stelle fand sich nur eine Klammer mit Pünktchen darin. 


Nun ist zwar die Leerstelle gefüllt, aber jetzt hat der ESM-Vertrag selbst neuen, noch ungeschriebenen*Inhalt. >




Dazu mein Kommentar:


 Gegen einen Vertrag, dessen Änderungsinhalt kurz vor der Verabschiedung „überholt“ wurde, kann juristisch selbstverständlich nicht “verstoßen“ werden, wenn er gar nicht zur Abstimmung steht!


Jeden Beifall, etwaige emotionale Unsachlichkeit, überzogene Kritik oder Schadenfreude verkneife ich mir, weil mir die Lage dafür zu Ernst scheint.


Sobald das Verfassungsgericht, dessen Tenor für mich keine Überraschung darstellen wird, entschieden hat, kann wieder „frisch ans Werk“ gegangen werden, was auch immer der Interpretationsspielraum dann dazu hergeben wird.


Bernies Sage –  wo es um „nationale Scheinabstimmung“ geht, da gibt es „keine anstößige“ Frage.


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