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Auf Thema antworten

Hier tauchen die nächsten Fragen auf.

Was ist ein Kriegsgebiet ? - und - Wer legt fest, was in ein solches eingeordnet werden kann ?

Im Sinne des Grundgesetzes entscheidet das Volk in derartigen Kernfragen. Da eine Befragung aller Bürger aber kurzfristig nicht zu realisieren ist und Volksvertreter (besser: Volksvertretende) ohnehin ständig überfordert sind, müssen praktikablere Lösungen her.

Zur Zeit läuft folgendes Versuchsmodell:

Wenn sich mindestens 3 Bürger aus dem hiesigen Volk zusammenfinden werden sie als "Völkchen" bezeichnet (Achtung dieser Begriff ist noch nicht geschützt).

Ein Völkchen besteht aus mindestens einem Mann, mindestens einer Frau, und unisex mindestens einem Bürger mit Migrationshintergrund.

Wird auch Inklusion dabei umgesetzt wird, spricht man von einem P-Völkchen ( -P- steht für Premium).

Dabei spielt es keine Rolle ob einer von drei oder ein weiterer Hinzu-kommender behindert ist.

Ein Völkchen hat - bis auf Widerruf - das Recht, nach eigenen Vorstellungen, zu definieren, zu interpretieren und zu agieren.

Das Hoheitsgebiet eines Völkchens umfasst - bei standardmäßig anfänglichen 3 Bürgern - nach vorläufiger Rechtssprechung, 21 ha (Hektar). Jede beitretende Person, die assimiliert wird, erweitert das Gebiet automatisch um zusätzliche 7 ha.

Im jeweiligen Hoheitsgebiet kann dann festgelegt werden, was Friedland und was Kriegsgebiet ist, ohne dass das bei Landesregierung oder EU beantragt werden muss.

Naja geht doch.

Helmfried


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