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Mal eine Frage an die Juristen:

scriberius

Well-Known Member
Registriert
2. Juli 2011
Beiträge
4.342
Wie sind Verträge einzustufen, die für die Ewigkeit abgeschlossen werden, die beide Seiten binden und nur noch im beidseitigen Einvernehmen zu ändern oder zu kündigen sind? Sind sie überhaupt gültig, weil dabei immer davon ausgegangen werden muss, dass einer der beiden Partner in treuem Glauben vom anderen, arglistig agierenden dauerhaft benachteiligt werden soll und wird. Beispiel: Der Suffkopp, der gerade zum EU-Kommissionspräsidenten gewählt wurde, hat mehrfach öffentlich zugegeben, dass in Vertragswerken der EU (Schengen, Maastricht, Lissabon) die Möglichkeit des Austritts einzelner Staaten bewusst vergessen wurde. Genauso ist es bei TTIP und TISA vorgesehen, die unsere Verkäufer bald, gegen jeden Widerstand, ratifizieren werden.

Kann es rechtens sein, dass alle beteiligten Länder sich knebeln, wo es keine höhere Instanz mehr gibt? Oder diese Höchstinstanz aus von Konzernen ausgewählten Lobbyisten besteht, die hinter verschlossenen Türen, frei von jeder Kontrolle, weitreichende Entscheidungen treffen, die unanfechtbar sind?
 
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AW: Mal eine Frage an die Juristen:

Kann es rechtens sein, dass alle beteiligten Länder sich knebeln, wo es keine höhere Instanz mehr gibt? Oder diese Höchstinstanz aus von Konzernen ausgewählten Lobbyisten besteht, die hinter verschlossenen Türen, frei von jeder Kontrolle, weitreichende Entscheidungen treffen, die unanfechtbar sind?

Schau mer mal, würde der römische Kaiser sagen...
 
AW: Mal eine Frage an die Juristen:

Schau mer mal, würde der römische Kaiser sagen...

.......und in Böhmischen Dörfern...........
...... (wirtschafts-)politisch übersch(l)aulustig.......
.......womöglich krimig etwas ideell angefressen .......
........über eine hinterzimmerpolitisch verarschitektonisch vergessene Vertragstür......
.......einzumaschieren versuchen?.....:D

Bernies Sage
 
AW: Mal eine Frage an die Juristen:

Wie sind Verträge einzustufen, die für die Ewigkeit abgeschlossen werden, die beide Seiten binden und nur noch im beidseitigen Einvernehmen zu ändern oder zu kündigen sind? Sind sie überhaupt gültig, weil dabei immer davon ausgegangen werden muss, dass einer der beiden Partner in treuem Glauben vom anderen, arglistig agierenden dauerhaft benachteiligt werden soll und wird. Beispiel: Der Suffkopp, der gerade zum EU-Kommissionspräsidenten gewählt wurde, hat mehrfach öffentlich zugegeben, dass in Vertragswerken der EU (Schengen, Maastricht, Lissabon) die Möglichkeit des Austritts einzelner Staaten bewusst vergessen wurde. Genauso ist es bei TTIP und TISA vorgesehen, die unsere Verkäufer bald, gegen jeden Widerstand, ratifizieren werden.

Kann es rechtens sein, dass alle beteiligten Länder sich knebeln, wo es keine höhere Instanz mehr gibt? Oder diese Höchstinstanz aus von Konzernen ausgewählten Lobbyisten besteht, die hinter verschlossenen Türen, frei von jeder Kontrolle, weitreichende Entscheidungen treffen, die unanfechtbar sind?

"Knebelt" man sich nicht auch persönlich, wenn man privat diverse Versprechen abgibt ? Wie sieht es bei Eheversprechen aus ? Bindet man sich hierbei auch nicht vollmundig "für die Ewigkeit ohne Möglichkeit des Ausstiegs zu Lebzeiten" ? Die Praxis zeigt aber dann sehr wohl, dass es Ausstiegsmöglichkeiten gibt.
 
AW: Mal eine Frage an die Juristen:

Ja, schon, aber können wir das wirklich vergleichen? Das Besondere liegt doch hier darin, dass es keine höhere Instanz gibt als die Vertragspartner selbst, bzw. dass sie sich hier einseitig Interessengruppen ausliefern, die sie damit als Oberinstanz anerkennen. Beim Abschluss von Verträgen ist üblicherweise die Voraussetzung, dass dies innerhalb eines gültigen, allgemein anerkannten Rechtssystems erfolgt, das nach dem Abschluss angerufen werden kann, netural urteilsfähig ist (zumindest demokratisch legitimiert), Änderungen durchsetzen und den Vertrag auch als Außenstehender anullieren kann. Das ist hier nicht der Fall, weil weitgehend verdeckt agierende Kräfte das Vertragswerk aufgesetzt haben und es von den ohnehin kaum noch handlungsfähigen, weil bis über die Ohren verschuldeten Vertragspartnern unterzeichnen lassen wollen, die sich einreden ließen, es würde ihnen nutzen. Darf so etwas auf höchster Ebene zugelassen werden, wenn verdeckt agierende Kräfte in offensichtlich nicht mehr zurechnungsfähigen Staaten faktisch die Macht ergreifen wollen?

In Deutschland ist dies ein Fall für GG Art. 20.4, der ausdrücklich zum Widerstand aufruft, wenn sich jemand über das Gesetz erhebt, was hier der Fall ist.
 
AW: Mal eine Frage an die Juristen:

In Deutschland ist dies ein Fall für GG Art. 20.4, der ausdrücklich zum Widerstand aufruft, wenn sich jemand über das Gesetz erhebt, was hier der Fall ist.

Jetzt reicht es aber mal auch, Scriberius. Du klingst ja schon wie beim Wort zum Sonntag, wo in den Sorgenfalten im Gesicht des Bundespräsidenten das ganze Grundgesetz so dermaßen versackt, daß allein durch seine gütige Wahlstimme wieder alles gut wird...

PS: schon einen Antrag auf GG Art. 20.4 gestellt?
 
AW: Mal eine Frage an die Juristen:

Jetzt reicht es aber mal auch, Scriberius. Du klingst ja schon wie beim Wort zum Sonntag, wo in den Sorgenfalten im Gesicht des Bundespräsidenten das ganze Grundgesetz so dermaßen versackt, daß allein durch seine gütige Wahlstimme wieder alles gut wird...

Und Eurofighter klingt hier so witzig, als müsste er - natürlich hier in der Luft aus der Luft gegriffen - erst eine Antragstellung auf Landung ausfüllen, nachdem ihm der Sprit ausgegangen ist! :D

PS: schon einen Antrag auf GG Art. 20.4 gestellt?

Eine solchen Antrag muss und darf man gar nicht stellen,
denn sonst würde sich der Missbrauch zu jedem Antragsteller gesellen!

:)

Bernies Sage
 
AW: Mal eine Frage an die Juristen:

Und Eurofighter klingt hier so witzig, als müsste er - natürlich hier in der Luft aus der Luft gegriffen - erst eine Antragstellung auf Landung ausfüllen, nachdem ihm der Sprit ausgegangen ist! :D

Das Leben ist eben wie eine Parabel gewesen. Laufen Sie deswegen so ziellos umher?

Eine solchen Antrag muss und darf man gar nicht stellen,
denn sonst würde sich der Missbrauch zu jedem Antragsteller gesellen!

Wo der Van wird flott gemacht, sind bald viele Vans zu Flotten erwacht...
 
AW: Mal eine Frage an die Juristen:

.

....[.............].......

Das Besondere liegt doch hier darin, dass es keine höhere Instanz gibt als die Vertragspartner selbst, .....

Dies könnte tatsächlich eine Aushebelung von (nachrangigen) Gesetzen mit Hilfe des (vorrangigen) Vertragsrechtes bedeuten: Vertragsrecht bricht Gesetzesrecht!

Eine solche Entwicklung, die zuvor in den schwachen Entwicklungsländern weltweit begonnen hat, scheint sich nun in den starken Industrieländern fortzusetzen.

Doch Abhilfe ist möglich, wenn die Global-Players in ihren (supranationalen) Währungshoheiten künftig durch 'Local-(Tax-)Layers' in deren (selbst erschaffenen) regionalen Parallel-Währungshoheiten angemessen durch volkswirtschaftliche Abgabenordnungen auf Gegenseitigkeit in unmittelbare Finanzierungskonzepte gesetzlich durch nicht-anonyme Bürgeranleihen eingebunden und gegenfinanziert werden, - anstatt wie derzeit üblich durch anonym nicht eingebundene Staatsanleihen über "weltfremd" agierende Privatbanken?

Derzeit werden die nationalen Abgabenordnungen noch als einseitiges, rein positives Recht praktiziert, was den Steuerzahler -systemfehlerhaft! - unangemessen aber erlaubt – weitgehend zum rechtlosen Spielball von Behörden macht!

Fakt ist: Das Familienrecht unter 'wirtschaftseheähnlichen Beziehungen' hat weltweit eine solche ökonomische Vormachtstellung durch die Global Players erreicht, dass es auf friedliche Weise „nur besonders intelligent“ von den weitgehend finanziell in ihren volkswirtschaftlichen Zielsetzungen entmachteten Staaten in regionaler Handlungshoheit zurückgewonnen werden kann.

Warum sollte es künftig nicht möglich sein, dass ein Unternehmen in der Öffentlichkeit mit seinen Steuerleistungen Werbung beim Bürger macht, um seine Produkte als besonders sozialverträglich erkennen zu lassen?

Den Hinweis auf einen - ganz legalen – hoffnungsvollen Handlungsansatz gibt es allerdings schon immer, welcher durch das Subsidiaritätsprinzip noch immer vorgelebt werden darf, den föderalen Staatenbund weitgehender Autonomien durch Zuweisung betroffener Entscheidungsebenen so bürgernah nach unten wie möglich zu gestalten, wodurch das Element der Stärkung sogar das Element der Stänkerung in Zukunft weitgehend zu verdrängen geeignet sein könnte, nämlich durch Einführung von Parallelgeld als Regionalgeld mit öffentlich-rechtlichem Vorrang-Charakter einer kreislauforientierten Rückflusswährung, was dem Charakter des Geldes an sich sehr gelegen und entgegen käme!

Bernies Sage
 
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AW: Mal eine Frage an die Juristen:

Das Leben ist eben wie eine Parabel gewesen. Laufen Sie deswegen so ziellos umher? ....

Nicht mehr lange! -
Meinen nächsten Wachhund werde ich Para-Bello nennen
und ihn dahingehend spezifisch abwehrbereit ausbilden lassen,
mich vor Humorkanonen wie Ihnen angemessen gefahrlos schützen zu können!

Bernies Sage​
 
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