FritzR
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Karlsruhe stoppt Ratifizierung des Lissabon-Vertrags
Das Bundesverfassungsgericht hat die Ratifizierung des EU-Reformvertrags von Lissabon vorerst gestoppt.
Dem in Karlsruhe verkündeten Urteil zufolge ist der Vertrag zwar mit dem Grundgesetz vereinbar, aber das Begleitgesetz dazu sei verfassungswidrig, weil es Bundestag und Bundesrat keine ausreichenden Mitspracherechte einräume. Die Ratifikationsurkunde zum Lissabon-Vertrag darf deshalb solange nicht hinterlegt werden, bis ein entsprechendes Gesetz in Kraft getreten ist. Der Bundestag plant deshalb, seine Sommerpause zu unterbrechen und will am 26. August über den EU-Vertrag beraten.
© DDP/AFP/Archiv
Ist das nun ein Jux?
Das Bundesverfassungsgericht hat die Ratifizierung des EU-Reformvertrags von Lissabon vorerst gestoppt.
Dem in Karlsruhe verkündeten Urteil zufolge ist der Vertrag zwar mit dem Grundgesetz vereinbar, aber das Begleitgesetz dazu sei verfassungswidrig, weil es Bundestag und Bundesrat keine ausreichenden Mitspracherechte einräume. Die Ratifikationsurkunde zum Lissabon-Vertrag darf deshalb solange nicht hinterlegt werden, bis ein entsprechendes Gesetz in Kraft getreten ist. Der Bundestag plant deshalb, seine Sommerpause zu unterbrechen und will am 26. August über den EU-Vertrag beraten.
© DDP/AFP/Archiv
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