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Gerade wurde von den Schöffen (ich glaube 8) das Urteil über den "Amokfahrer" in Graz gesprochen.
Im Anschluss an die Veröffentlichung des Urteils ist sofort eine sehr kritische Diskussion darüber ausgebrochen, ob "Laienrichter" geistig, emotional und ihrer eingeschränkt fachlichen Qualifikation entsprechend in der Lage wären bzw. berechtigt sein sollen, die Schuldhaftigkeit eines Verbrechers psychologisch zu beurteilen. Zwei kompetente Gutachter beurteilten den Attentäter als nicht schuldfähig zum Zeitpunkt der Amokfahrt während ein Gutachter den inkriminierten Amokfahrer sehr wohl als bewusst tatverantwortlich begutachtet hat. Die Laienrichter hätten also - nach Meinung von Psychologen - sozusagen "fachlich Blind" zwischen zwei Gutachten entscheiden müssen.
Der allseits bekannte Kriminalpsychologe Prof. Dr. Reinhard Haller hat diese Situation sehr genau und eingehend im Fernsehen beschrieben, wobei die Erkenntnis aus seinen Ausführungen logisch abzuleiten ist, dass letztendlich psychiatrische Gutachter über Schuld und Strafe bei einem Straftäter zu entscheiden hätten und Richter nur mehr die ordnungsgemäße Durchführung eines Verfahrens zu garantieren hätten. Im vorliegenden Fall käme es sogar zu einer Mehrheits-Abstimmung 2:1 über das Urteil. Die Eine Stimme wäre sogar dadurch weniger gewichtig gewesen, weil die nötige Qualifikation bzw. das entsprechende Zeugnis nicht gegeben gewesen wäre.
Die Frage, die zu diskutieren ist, stellt sich insofern, ob Gutachter so weit gerichtliche Verfahren bestimmen sollen. Laienrichter wurden ja eingeführt, um dem in einer Kultur herrschenden Rechtsbewusstsein Rechnung zu tragen. Letztendlich ist ja die Bevölkerung leidtragend, wenn ein Fehlurteil zustande kommt. Vielleicht schätzt sich Psychologie als Wissenschaft falsch ein???
Im Anschluss an die Veröffentlichung des Urteils ist sofort eine sehr kritische Diskussion darüber ausgebrochen, ob "Laienrichter" geistig, emotional und ihrer eingeschränkt fachlichen Qualifikation entsprechend in der Lage wären bzw. berechtigt sein sollen, die Schuldhaftigkeit eines Verbrechers psychologisch zu beurteilen. Zwei kompetente Gutachter beurteilten den Attentäter als nicht schuldfähig zum Zeitpunkt der Amokfahrt während ein Gutachter den inkriminierten Amokfahrer sehr wohl als bewusst tatverantwortlich begutachtet hat. Die Laienrichter hätten also - nach Meinung von Psychologen - sozusagen "fachlich Blind" zwischen zwei Gutachten entscheiden müssen.
Der allseits bekannte Kriminalpsychologe Prof. Dr. Reinhard Haller hat diese Situation sehr genau und eingehend im Fernsehen beschrieben, wobei die Erkenntnis aus seinen Ausführungen logisch abzuleiten ist, dass letztendlich psychiatrische Gutachter über Schuld und Strafe bei einem Straftäter zu entscheiden hätten und Richter nur mehr die ordnungsgemäße Durchführung eines Verfahrens zu garantieren hätten. Im vorliegenden Fall käme es sogar zu einer Mehrheits-Abstimmung 2:1 über das Urteil. Die Eine Stimme wäre sogar dadurch weniger gewichtig gewesen, weil die nötige Qualifikation bzw. das entsprechende Zeugnis nicht gegeben gewesen wäre.
Die Frage, die zu diskutieren ist, stellt sich insofern, ob Gutachter so weit gerichtliche Verfahren bestimmen sollen. Laienrichter wurden ja eingeführt, um dem in einer Kultur herrschenden Rechtsbewusstsein Rechnung zu tragen. Letztendlich ist ja die Bevölkerung leidtragend, wenn ein Fehlurteil zustande kommt. Vielleicht schätzt sich Psychologie als Wissenschaft falsch ein???