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Auf Thema antworten

Profit ist nicht pauschal zurechenbar und Umsätze sind nicht automatisch steuerpflichtiger Gewinn.


Nein, das nicht mein vertragliches Problem, weder früher noch später.


Ich kann vertraglich nicht zu etwas gezwungen werden, was das Gesetz nicht vorsieht, zum Beispiel die erzwungene Teilnahme an einer Straftat Anderer, weil sich dies mit Hilfe eines  verständigen Richter einfach "besser rechnet"... Das würde die Zumutbarkeitsgrenze meiner Aufopferung überschreiten.


Das eigentliche Problem ist fast immer die gesetzliche (Los-)Lösung vom Gesetz, dem auch ein Richter, der den Eid auf die Verfassung als höchstes Gesetz geleistet hat, unterworfen ist.


Gerechtfertigt ist nur den volkswirtschaftlichen Profit anzuprangern, wenn ein öffentlich-rechtlicher Überschuss nicht innerhalb einer angemessenen Zeit - und sei es notfalls im Gießkannenprinzip - zur Ausschüttung an die Steuerzahler angemessen zurückfließt und das unsägliche politisch einseitige Kompetenzgerangel - zwischen den "guten" Parteien und den "bösen" Parteien - zu erkennbar einseitigen Lasten aller Bürger nicht unverzüglich aufhört.


Das betriebswirtschaftliche Gewinnprinzip von Unternehmen bleibt davon unberührt.


Bernies Sage (Bernhard Layer)


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