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Auf Thema antworten

Deine naseweise Besserwisserei geht wie üblich ins Leere, da sie kein Fundament vertiefter Bildung zum Untergrund hat.  Deine Aussage stimmt nur vordergründig,  der Staat durfte lediglich den Willen der Kirche, der Pfaffen vollstrecken, denn die Anklage, die Anordnung zur Folter, und das Urteil zur Verbrennung der "Hexen" kamen in aller Regel von der Kirche, von einem Pfaffen, welche ja den Ruf in Anspruch nahmen "Hexen" Experten zu sein, siehe Hexenhammer Sprenger , Institoris. Den Reibach hat man dann so es sich um vermögende "Hexen" und Juden welche man verbrannt hat, wieder geteilt, die Hälfte für den Landesherren und die Hälfte für den Pfaffen.


PS: Nein der Denunziant bekam auch etwas ab, aber meist war die Kirche der Denunziant, Ankläger und Nutznießer in einem.


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