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Auf Thema antworten

Leider kann man das nicht trennen, weil die Verknüpfungen (und Berührungspunkte) vielfältig und kompliziert sind. Verkürzt auf mir wesentliche Punkte und nicht ausformuliert:

Kirche und Nichtkirche haben ein "unausgegorenes" Verhältnis zu ("gesunder und kranker") Sexualität und Sexualmoral;

Die Kirche hat einen eigenen Rechtskreis mit eigenen Machtstrukturen.

Für das Strafrecht gilt neben Talions- und Präventionsfragen, die Offizialmaxime: Der Staat MUß selbständig untersuchen und es ist schwierig, die Opfer mit ihren Schäden aller Art "angemessen" zu "behandeln".


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