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Auf Thema antworten

Ja, Kinderschänder gehören bestraft. Egal wer er (oder sie) ist.

Betrafen kann man jemanden aber nicht, weil er( sie)zu einer Gruppe Personen gehört, die Straftaten begehen sonst würden wir ja alle im Knast sitzen. Man kann nicht vorbeugend alle Pfarrer einsperren.

Ich glaube wir reden aneinander vorbei. Mir geht es nicht im Geringsten um den Täter, sondern um den Umgang mit den Opfern.

Das sollte letztlich selbst entscheiden dürfen, wie es vorgehen möchte.

 Andernfalls bleibt es nämlich Opfer.

 Das heißt eine Anzeige muss freiwillig sein, und damit sich ein Kind überhaupt traut den Weg der Anzeige einzugeehen, sollte es ihm leichter gemacht werden. So wie Gewaltopfern im Allgemeinen.

Was Phädophile angeht:

Ich muss zugeben ich hätte ein großes Problem, würde mir in meinem Umfald jemand gestehen dass ihn/ ihr Kinder anmachen- auch ohne das er/ sie straffällig geworden wäre.

 Aber...

Es gibt zB sowas hier:

https://www.kein-taeter-werden.de/story/paedophilie-und-hebephilie.html

Folgende Selbstbeobachtungen geben Anlass zur Vermutung, dass eine Pädophilie/Hebephilie vorliegt:

• Sexuelle Erregung beim Betrachten oder beim Kontakt zu Kindern/Jugendlichen

 • Sexuell erregende Fantasien, in denen Kinder/Jugendliche eine Rolle spielen

• Konsum von Missbrauchsabbildungen im Internet (sogenannte Kinderpornografie)

Da kann man sich hinwenden, wenn man unangemessene Bedürfnisse Kinder betreffend hat und noch nicht straffällig wurde.

 Das Ziel hiervon ist Vermeidung.

 Ich will keinen Ausgleich von irgend etwas, die Gefühle eines Täters sind mir egal. Daher könnte ich in dem Bereich auch niemals arbeiten. Ich könnte auch nicht an einer vorbeugenden Anlaufstelle arbeiten, also mit Phädophilen.

 Trotzdem ist es wichtig zu unterscheiden zwischen Täter und Phädophilen. Unter anderem deswegen, weil man allen Tätern das Handwerk legen will, nicht allein den phädophilen Tätern.

 Denn Phädophil sein bedeutet nicht, dass jemand seinen Trieb auch auslebt.


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