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Auf Thema antworten

Ich habe noch nicht verstanden wie das mit der Anzeigepflicht gemeint ist.

 Sind die Opfer gemeint? Die darf man nicht zwingen. Es wär fuchtbar, würde man das tun. Oder die Agehörige der Opfer? Die darf man im Sinne des Opfer nicht zwingen.

 Ein Opfer darf kein zweites Mal dazu gemacht werden, indem man ihm Zwang aussetzt.

 Gehts darum, dass man einen Täter anzeigen muss, wenn dieser einem von der Tat berichtet? So wäre ich auch dafür, Aber gibt es das nich schon und ist davon nicht nur die Beichte ausgenommen( was zu ändern wäre)?


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