Sammelantwort
...die bedingt, daß ich nicht auf alle Einzelaspekte der Beiträge eingehen kann.
Generell erleidet auch dieser Thread unvermeidbar – das ist eine Tatsachenfeststellung und keine Kritik! – das Schicksal, daß die Thematik ausfranst. Dazu habe ich mit dem Lobby-Titel beigetragen, aber würde ich formuliert haben „Kinderwahlrecht – pro und contra“ würde sich niemand für das vermeintlich trockene Thema interessiert haben - wie beim AGG. Interessant ist auch, daß keiner die staatsrechtlichen Aspekte behandelt, die Verfassungsrechtler wie der schon mehrfach zitierte Paul Kirchhof oder Altbundespräsident Herzog umtreibt, daß Kinder zwar Staatsbürger sind, aber solche 2. Klasse da ohne Wahlrecht bzw. Wahlrechtsvertretung.
Auf die Gesichtspunkte Pisa, Schule, Kindergartenbetreuung u.v.a.m. erlaube ich mir aber nicht einzugehen, weil sie weit über das Thema hinausführen.
Robin. In keiner Weise finde ich auch nur eine einzige Deiner Äußerung „verstiegen“. Und natürlich hast Du völlig recht, daß niemand wg. des sog. Generationenvertrages Kinder in die Welt gesetzt hat. Aber keinen Nachwuchs zu haben, das konnte und kann man sich nur erlauben, weil es diesen „Vertrag“ gibt, sonst würde man im Alter schlicht verhungern. Jede Alten- und Jungengenration lebt nur von dem, was die jeweils Erwerbstätigen schaffen. Gibt es diese mangels Kinder nicht mehr, dann ist wirklich Schluß.
Wieder bringst Du das finnische Beispiel. Famos, massive finanzielle Unterstützung. Und warum machen wir das nicht auch? Weil der politische Druck zu schwach ist, den gilt es zu erhöhen – nicht nur aber auch mittels Kinder- bzw. Elternwahlrecht.
Salem. Meine völlig abstrakten und rein theoretischen Beispiele sollten nur – in Antwort auf Robins Mißbauchsbefürchtung – kraß bebildern, daß Mißbrauch sich nie mit letzter Sicherheit nie ausschließen läßt. Im Übrigen habe ich „oder“ und nicht und geschrieben, was bedeutet, daß ich keine Verknüpfung von Homosexualität und Kinderpornos herstellen wollte. Aber – pardon, da möchte ich massiv widersprechen – gleichwertig sind diese unterschiedlichen sexuellen Orientierungen Homo und Hetero nicht. Ich werte nicht im mindesten moralisch. Zudem weiß ich doch, daß gleichgeschlechtliche Fixierung bei allen höheren Säugetieren also auch beim Menschen vorkommt. Aber diese Mutation ist wider das zweite Elementargesetz der Natur. Diese Grundgesetze lauten: Leben und genetisch Fortleben (= Fortpflanzen). Eine Art, die sich nicht vermehren kann, stirbt aus – und das ist konträr zum Bauplan der Natur. Und – um mit einem Schlenker zum Thema zu kommen – alle Schwulen und Lesben sollten sich glücklich schätzen, daß (noch) die Mehrzahl heterosexuell veranlagt ist, es stünde sonst – s. oben – sehr schlecht um ihre Altersversorgung.
Und ich werde bestimmt nicht müde, Deine kritischen Ausführungen zum Thema zu lesen; ich liebe auch schärfste Kritik, solange sie sachlich bleibt und nicht persönlich wird - was bisher keiner in diesem Thread getan hat (vielleicht weil eine gewisse Person abwesend ist).
Rhona Woher weißt Du, daß Eltern mit ihrem Sonderwahlrecht nicht doch die Meinung des Kindes, mindestens aber seine langfristigen Interessen widerspiegeln können?! Deine Aufforderung, die Meinung der Kinder einzuholen, macht mich schmunzeln. Ich werde also an Weihnachten meinen vierjährigen Stammhalter, er kann wenigstens schon sprechen, und meinen jüngsten 8 Monate alten Enkelsohn um ihre Meinung zum Kinderwahlrecht bitten; und sicherlich wird mir meine im zweiten Schuljahr befindliche Enkelin dezidiert Auskunft geben können, von der ich die Antwort allerdings jetzt schon kenne: Papa wählt für mich bestimmt das Richtige, denn er hat mich lieb.
Miriam Auch ohne Deinen Hinweis, nicht alles gelesen zu haben, merkt man dies Deinem Beitrag an. Wenn es darum geht, die völlige Verantwortungslosigkeit, (wenn ich nur beobachte, wie junge Mütter in Gegenwart selbst von Kleinstkindern rauchen, stehen mir die letzten Haare zu Berge!) die Gleichgültigkeit, das Desinteresse vieler Eltern zu beklagen, stimme ich Dir zu. Aber deswegen das Elternwahlrecht als „paradox“ zu bezeichnen, geht zu weit. Dann müßtest Du konsequenterweise all solchen Personen ihr Wahlrecht aberkennen.
Ich fasse noch einmal zusammen: Deutsche Kinder sind Bürger dieses Staates, sie genießen – mit Ausnahme des Wahlrechts – alle Rechte. Diese werden von den Eltern bzw. dem Vormund für sie stellvertretend wahrgenommnen, so lange und soweit sie zur Eigenwahrnehmung noch nicht in der Lage sind. Ein Kinderwahlrecht ist also nichts weiter als die Übertragung dieses Vertretungsrechts auf auch den Wahlbereich, wobei durchaus darüber diskutiert werden könnte, das Wahlalter auf 16 Jahre zu senken (im Gemeindewahlrecht gibt es das zum Teil), so wie die Religionsmündigkeit bereits mit 14 beginnt.
Vorweihnachtliche Grüße an alle Diskutanten
Ziesemann