Antwort an Robin
Robin, dies vorweg: Noch niemals habe ich im DF jemanden bewußt zu ärgern versucht; wenn dennoch jemand sich verärgert fühlte, tut es mir leid und war von mir nicht beabsichtigt. Und gern entschuldige ich mich dafür.
Ad rem:
1. Das Gefühl, in seinen Grundrechten “übergangen” zu sein, ist rechtlich irrelevant. Was zählt, ist die konkrete, den Einzelnen betreffende Grundrechtsverletzung. Was an diesen und ähnlichen Aussagen meinerseits nun „abenteuerlich“ sein soll, hat sich mir nicht erschlossen. Wußtest Du, daß rd. 95% aller Verfassungsbeschwerden schon bei der Vorprüfung als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt werden und nur 3% erfolgreich im Sinne der Antragsteller waren? Gern nehme ich jede Wette darauf an, daß ein Elternwahlrecht nicht verfassungswidrig ist, was ja auch nicht einmal die Gegner eines solchen behaupten. Ansonsten belassen wir es bei unseren gegensätzlichen Meinungen, weil bis zur Wahlrechtsänderung, keiner von uns seine These mit letzter Sicherheit beweisen kann.
2. Klar, daß nicht alle Eltern für ihre Kinder dieselbe Partei wählen; aber das spricht doch eher dafür, Damit wären Deine Befürchtungen, daß Eltern mit ihren Stimmen eine rechtsextreme Partei nach vorn bringen könnten, widerlegt.
3. „Mit flotten Sprüchen“ gewinnen die Parteien nicht nur Kinder – was ihnen auch gar nichts brächte, denn sie dürfen ja nicht selbst wählen – sondern wie bisher auch erwachsene Wahlberechtigte. Was also wäre das zu befürchtende Neue daran?
4. „Sich kein Kind leisten können“ – weißt Du, das ist so ein Satz, über den ich schon oft gegrübelt habe. Wie kommt es nur, daß sich 1950, als niemand mehr in D hungerte und fror und der Lebensstandard bei ziemlich genau einem Drittel des heutigen lag, es ausreichend viele Eltern sich leisten konnten, ein Kind in die Welt zu setzen!? „Abenteuerliche“ Vorstellungen haben die meisten Menschen heute davon, was man „eigentlich“ zum Leben braucht.
5. Roman Herzog und Paul Kirchhof sind nicht irgendwelche „Promis“ am Himmel der Stars und Sternchen, sondern gehören zur Elite der Verfassungsrechtler. Herzog war – vergessen? – fünf Jahre Staatsoberhaupt und ist Mitherausgeber eines der bedeutendsten Kommentare zum Grundgesetz.
6. Die Erklärungen sind vordergründig: Niemand hat bis jetzt erklären können, warum die gebildete Karrierefrau in F Kinder will und hat, während derselbe Frauentyp in D sich dem Nachwuchs verweigert. Das ist doch mit materiellen Zuwendungen oder Kitas überhaupt nicht deutbar. In D gibt es Länder, z.B. Sachsen-Anhalt, die haben mehr freie Tageskindergartenplätze als Kinder und auch dort bleiben die Akademikerinnen (natürlich nicht nur sie) kinderlos. Fertilitätsrate liegt bei 0,9.
Abschließend: Eine Minderheitenmeinung, in der Du Dich zu wähnen glaubst, ist nicht „undemokratisch“, wie Du angibst; dagegen muß ich Dich geradezu verteidigen. – Und vielleicht tröstet es Dich, wenn ich sage: Ich befürchte längst mit einer Wahrscheinlichkeit von 75% + X, das Elternwahlrecht kommt nicht. Und weißt Du warum nicht? Weil Kinderlose zusammen mit den Kinderarmen (nur 1 Kind) bald die Mehrheit im Lande stellen. Sie werden mit ihren Stimmen die Einführung verhindern – ganz demokratisch.
Falls zu dem Thema dieses Threads noch eine Ansicht geäußert wird, bitte ich um Nachsicht, daß ich wegen einer Reise womöglich erst in einer Woche werde antworten können.
Es grüßt Dich - Ziesemann